Erneute Bandscheibenprobleme – Unfall oder Vorbelastung?
Die vorliegende juristische Entscheidung dreht sich um einen interessanten Sachverhalt, der für Laien auf den ersten Blick verwirrend erscheinen mag. Ein Kläger hat sich bei einem Arbeitsunfall verletzt, doch das Gericht musste entscheiden, ob seine Beschwerden tatsächlich auf den Unfall zurückzuführen sind oder ob sie eher durch bereits vorhandene gesundheitliche Probleme verursacht wurden. Das zentrale Problem in diesem Fall lag darin, ob die aktuellen Beschwerden des Klägers – eine Spondylose im Halswirbelbereich (HWK) und ein Bandscheibenvorfall an der gleichen Stelle – durch den Unfall verursacht wurden oder ob es sich um eine Verschlechterung eines bestehenden Gesundheitszustands handelte.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: L 17 U 43/19 >>>
Diagnose und Einschätzung des Durchgangsarztes
Nach dem Unfall diagnostizierte der Durchgangsarzt eine Spondylose und einen Bandscheibenvorfall im Zervikalbereich, die beide Schmerzen und Sensibilitätsstörungen verursachten. Allerdings kam er zu dem Schluss, dass diese Beschwerden hauptsächlich auf bereits vorhandene arthrotische Veränderungen und einen vier Jahre zuvor aufgetretenen Bandscheibenvorfall zurückzuführen seien. Der Arzt führte aus, dass das Unfallereignis, bei dem der Kläger ein Sofa auffing, allenfalls eine vorübergehende Verschlechterung des bestehenden Zustands hätte auslösen können.
Begutachtung des Gesundheitszustandes
Ein anderer Arzt, Dr. E, stellte fest, dass das Ereignis zu einer unkoordinierten Überlastung der Strukturen im Bereich der Halswirbelsäule geführt habe. Jedoch kam er zu dem Ergebnis, dass es sich dabei um eine zeitlich begrenzte Verschlechterung des bereits bestehenden Gesundheitszustandes handele, die durch therapeutische Maßnahmen wieder ausgeheilt werden könnte. Er argumentierte, dass es zu einer Manifestation des bereits vorhandenen und teilweise klinisch manifesten Bandscheibenschadens an der Halswirbelsäule gekommen sei.
Juristische Betrachtung der Kausalität
Aus rechtlicher Sicht ist ein Arbeitsunfall definiert als ein Ereignis, das einen Gesundheitserstschaden oder Tod verursacht und in einem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Eine länger anhaltende Verschlimmerung des Gesundheitszustandes ist für die Anerkennung als Arbeitsunfall nicht erforderlich. Jedoch muss ein Zusammenhang zwischen dem Unfall und den geltend gemachten Gesundheitsstöru[…]