Mieter-Mietminderungsrecht gestärkt: Revolutionäres Berliner Urteil bei Baulärm
Das Landgericht Berlin bestätigte, dass Mieter aufgrund erheblicher Lärmbelästigung und anderer Beeinträchtigungen durch Abriss- und Neubauarbeiten am Nachbargrundstück eine Mietminderung geltend machen können, da diese Zustände einen Mangel der Mietsache darstellen, der den vertragsgemäßen Gebrauch signifikant beeinträchtigt.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das LG Berlin wies die Berufung der Beklagten ab und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts, das einer Mietminderungsklage aufgrund von Abriss- und Neubauarbeiten am Nachbargebäude stattgab.
Lärm- und Staubimmissionen durch Bauarbeiten begründen einen Mietmangel nach § 536 Abs. 1 BGB, da sie die Wohnnutzung erheblich beeinträchtigen.
Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache wird als zeitgemäßes und gesundheitlich unbedenkliches Wohnen definiert, welches durch die Bauarbeiten gestört wurde.
Der Vermieter ist grundsätzlich zur Gewährleistung eines mangelfreien Wohnzustands verpflichtet, unabhängig von eigenen Abwehr- oder Entschädigungsansprüchen gegenüber dem Bauherren.
Das Gericht bemisst die Mietminderung aufgrund der detailliert beschriebenen und durch Beweismittel gestützten Beeinträchtigungen.
Ein Anspruch auf Beseitigung von Rissbildungen in der Wohnung des Klägers wird anerkannt, untermauernd, dass physische Schäden durch Baumaßnahmen ebenfalls zu berücksichtigen sind.
Die Entscheidung stützt sich auf eine umfassende Würdigung der tatsächlichen Belastungen durch die Baumaßnahmen und deren Auswirkungen auf die Wohnqualität.
Die Revision wurde nicht zugelassen, wobei das Urteil beispielhaft für die rechtliche Handhabe bei Mietminderungen aufgrund von Bauimmissionen steht.
Recht auf Ruhe und Erholung
Als Mieter steht einem eigentlich ein Recht auf Ruhe und ungestörte Nutzung der eigenen vier Wände zu. Lärmbelästigungen oder andere Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten auf Nachbargrundstücken können diesen Wohnfrieden erheblich stören. In solchen Fällen kann der Mieter Ansprüche geltend machen.
Eine mögliche Rechtsbehelfsmöglichkeit ist dabei die Mietminderung. Wenn die vertragsgemäße Nutzung der Mietwohnung[…]