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Online-Banking – Bankenhaftung nach der Anzeige der missbräuchlichen Verwendung

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Bankenhaftung im Online-Banking-Betrug: Kunden-Sorgfaltspflicht betont
Im vorliegenden Fall des Amtsgerichts Bonn mit dem Az.: 109 C 244/14 ging es um die Klage einer Bankkundin gegen ihre Bank auf Rückzahlung eines Betrags von 1.550,00 EUR, der durch eine betrügerisch manipulierte Online-Überweisung verloren gegangen war; das Gericht wies die Klage ab und entschied, dass die Kundin die Überweisung autorisiert hatte, indem sie eine mobile TAN eingab, und daher keinen Anspruch auf Rückzahlung hatte.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 109 C 244/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Klage einer Bankkundin gegen ihre Bank auf Rückzahlung eines betrügerisch überwiesenen Betrags von 1.550,00 EUR wurde abgewiesen.
Das Gericht stellte fest, dass die Kundin die Überweisung durch Eingabe einer mobilen TAN autorisiert hatte und somit keinen Anspruch auf Rückzahlung hatte.
Die Kundin hatte es versäumt, die Angaben in der TAN-SMS zu überprüfen, und bemerkte erst nach Ausführung der Transaktion, dass der Betrag an einen Betrüger in Großbritannien gegangen war.
Trotz unmittelbarer Meldung des Betrugs an die Bank konnte die Transaktion nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Die Bank hatte ihre Pflichten nicht verletzt, da die Kundin selbst die Überweisung autorisiert und die Bank umgehend versucht hatte, die Transaktion zu stornieren.
Die Gerichtsentscheidung betont die Bedeutung der Sorgfaltspflicht von Bankkunden beim Online-Banking und die Begrenzung der Haftung der Banken bei autorisierten Transaktionen.
Die Entscheidung illustriert die juristische Auslegung von Autorisierung und Widerrufbarkeit von Zahlungsaufträgen im Online-Banking.
Die Kundin trug letztlich die Kosten des Rechtsstreits.


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