Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Kollision zwischen zwei rückwärts ausparkenden Fahrzeugen

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Rückwärts-Parkplatz-Kollision: Teilschuld führt zur Schadensteilung
In einem Urteil des Amtsgerichts Kleve (Az.: 3 C 240/14) wurden die Beklagten zur Zahlung von 13,18 Euro nebst Zinsen an die Klägerin verurteilt, wobei die Klage im Übrigen abgewiesen und die Klägerin zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verpflichtet wurde. Der Fall betraf einen Verkehrsunfall zwischen zwei rückwärts ausparkenden Fahrzeugen, wobei die Haftung hauptsächlich aufgrund der jeweiligen Verursachungsbeiträge und der Betriebsgefahr der Fahrzeuge abgewogen wurde.

[toc]

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 C 240/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Gericht urteilte, dass beide Fahrzeugführer durch umsichtiges Verhalten den Zusammenstoß hätten vermeiden können.
Eine Schadensteilung wurde vorgenommen, wobei grundsätzlich das aus der Parklücke herausfahrende Fahrzeug einen höheren Haftungsanteil trägt.
Das Gericht wies darauf hin, dass auf Parkplätzen erhöhte Sorgfaltspflichten gelten, um Schädigungen anderer zu vermeiden.
Die Klägerin konnte keinen höheren Schadensersatzanspruch als 50 % ihres Schadens geltend machen, entsprechend der Rechtsprechung bei Kollisionen auf Parkplätzen.
Die zulässigen Forderungen der Klägerin wurden unter Berücksichtigung der Haftungsquote und bereits erfolgter Zahlungen kalkuliert.
Vorgerichtliche Anwaltskosten wurden im Rahmen der Schadensregulierung berücksichtigt und von der Beklagten bereits reguliert.
Der Zinsanspruch basiert auf dem Zeitpunkt der Ablehnung weiterer Regulierungen durch die Beklagten.


Rückwärts Ausparken – eine gefährliche Herausforderung
Rückwärts aus einer Parklücke auszuparken stellt für jeden Fahrer eine besondere Risikosituation dar. Die eingeschränkte Sicht nach hinten macht es für den Rückwärtsfahrenden schwierig, andere Fahrzeuge oder Personen rechtzeitig zu erkennen. Gleichzeitig ist in engen Parksituationen höchste Aufmerksamkeit und umsichtiges Fahren gefragt, um Unfälle zu vermeiden.

Kommt es dennoch zu einer Kollision beim rückwärts Ausparken, stellt sich rechtlich oft die Frage der Hauptunfallverursachung. Das Mitverschulden der Beteiligten muss sorgfältig geprüft und nach geltenden Haftungsgrundsätzen aufgeteilt werden. Dabei spielen Fak[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv