Rückwärts-Parkplatz-Kollision: Teilschuld führt zur Schadensteilung
In einem Urteil des Amtsgerichts Kleve (Az.: 3 C 240/14) wurden die Beklagten zur Zahlung von 13,18 Euro nebst Zinsen an die Klägerin verurteilt, wobei die Klage im Übrigen abgewiesen und die Klägerin zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verpflichtet wurde. Der Fall betraf einen Verkehrsunfall zwischen zwei rückwärts ausparkenden Fahrzeugen, wobei die Haftung hauptsächlich aufgrund der jeweiligen Verursachungsbeiträge und der Betriebsgefahr der Fahrzeuge abgewogen wurde.
[toc]
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 C 240/14 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Gericht urteilte, dass beide Fahrzeugführer durch umsichtiges Verhalten den Zusammenstoß hätten vermeiden können.
Eine Schadensteilung wurde vorgenommen, wobei grundsätzlich das aus der Parklücke herausfahrende Fahrzeug einen höheren Haftungsanteil trägt.
Das Gericht wies darauf hin, dass auf Parkplätzen erhöhte Sorgfaltspflichten gelten, um Schädigungen anderer zu vermeiden.
Die Klägerin konnte keinen höheren Schadensersatzanspruch als 50 % ihres Schadens geltend machen, entsprechend der Rechtsprechung bei Kollisionen auf Parkplätzen.
Die zulässigen Forderungen der Klägerin wurden unter Berücksichtigung der Haftungsquote und bereits erfolgter Zahlungen kalkuliert.
Vorgerichtliche Anwaltskosten wurden im Rahmen der Schadensregulierung berücksichtigt und von der Beklagten bereits reguliert.
Der Zinsanspruch basiert auf dem Zeitpunkt der Ablehnung weiterer Regulierungen durch die Beklagten.
Rückwärts Ausparken – eine gefährliche Herausforderung
Rückwärts aus einer Parklücke auszuparken stellt für jeden Fahrer eine besondere Risikosituation dar. Die eingeschränkte Sicht nach hinten macht es für den Rückwärtsfahrenden schwierig, andere Fahrzeuge oder Personen rechtzeitig zu erkennen. Gleichzeitig ist in engen Parksituationen höchste Aufmerksamkeit und umsichtiges Fahren gefragt, um Unfälle zu vermeiden.
Kommt es dennoch zu einer Kollision beim rückwärts Ausparken, stellt sich rechtlich oft die Frage der Hauptunfallverursachung. Das Mitverschulden der Beteiligten muss sorgfältig geprüft und nach geltenden Haftungsgrundsätzen aufgeteilt werden. Dabei spielen Fak[…]