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Fahrerlaubnisentziehung – Nichtbefolgung einer Gutachtensanordnung

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Behörde entzieht Fahrerlaubnis – Sicherheit des Straßenverkehrs geht vor Individualinteresse
Die Fahrerlaubnis einer Frau wurde entzogen, weil sie ein angefordertes ärztliches Gutachten zur Überprüfung ihrer Fahreignung nicht vorgelegt hat, nachdem sie in einen Verkehrsunfall verwickelt war und sich ihr Fahrverhalten durch die Einnahme verschiedener Medikamente als unsicher darstellte. Der Verwaltungsgericht München wies ihre Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis ab, da sie die Bedenken bezüglich ihrer Fahreignung nicht ausgeräumt hatte, wodurch die Sicherheit im Straßenverkehr im Vordergrund stand.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: M 6b S 15.340 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Entziehung der Fahrerlaubnis beruhte auf dem Nichtvorlegen eines ärztlichen Gutachtens nach einem Verkehrsunfall und auffälligem Fahrverhalten.
Die Antragstellerin konnte die Bedenken bezüglich ihrer Fahreignung nicht ausräumen, vor allem aufgrund der Einnahme verschiedener Medikamente, deren Einfluss auf die Fahreignung ungeklärt blieb.
Das Gericht betonte das vorrangige Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs gegenüber dem persönlichen Interesse der Antragstellerin, ihre Fahrerlaubnis zu behalten.
Die Anordnung des Sofortvollzugs wurde als notwendig erachtet, um eine potenzielle Gefahr für den Straßenverkehr abzuwenden.
Die Entscheidung des Gerichts verdeutlicht, dass die Fahrerlaubnisbehörde präventiv handeln muss, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung durch die Behörde wurde bestätigt, da ausreichende Anhaltspunkte für Zweifel an der Fahreignung vorlagen.
Die Ablehnung der Klage erfolgte mit der Begründung, dass ohne das angeforderte Gutachten eine Bewertung der Fahreignung nicht möglich sei.
Die Klägerin trug die Kosten des Verfahrens, und der Streitwert wurde auf 8.750,00 EUR festgesetzt.


Fahreignung und öffentliche Sicherheit
Die Fahrerlaubnis ist ein hohes Gut in unserer mobilen Gesellschaft. Ihr Entzug bedeutet massive Einschränkungen für den Betroffenen. Dennoch müssen Behörden im Interesse der Verkehrssicherheit konsequent handeln, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Gründe können Krankheiten, Medikamenteneinnahme oder Verhaltensauffälligkeiten


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