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Fahrerlaubnisentziehung – einmaliger Probierkonsum

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Gericht bestätigt Fahrerlaubnisentzug nach einmaligem Cannabis-Konsum
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Fahrerlaubnis eines jungen Mannes, der unter Cannabiseinfluss fuhr, zu Recht entzogen wurde, trotz seiner Behauptung, es habe sich um einen einmaligen Probierkonsum gehandelt. Die Gerichte fanden seine Angaben unglaubwürdig und sahen kein Trennungsvermögen zwischen Cannabiskonsum und Fahrzeugführung.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 ZB 15.181 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Cannabiskonsum beim Führen eines Kraftfahrzeugs.
Der Kläger behauptete, es habe sich um einen einmaligen Probierkonsum gehandelt, konnte dies jedoch nicht glaubhaft machen.
Ein Bußgeldbescheid wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss und der anschließende Entzug der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde basierten auf dem Nachweis des Cannabiskonsums durch Blutproben.
Die Fahrerlaubnisbehörde und das Verwaltungsgericht hielten den Kläger nicht für geeignet, ein Fahrzeug zu führen, da er den Konsum von Cannabis und das Führen eines Kraftfahrzeugs nicht trennen könne.
Der Kläger argumentierte vergeblich mit einer besonderen emotionalen Ausnahmesituation aufgrund einer Trennung und bot seine Ex-Freundin als Zeugin an.
Es wurde kein Beweis erbracht, dass der Kläger seit dem Vorfall keine Drogen mehr konsumiert hat.
Das Gericht sah keinen Grund für eine Berufungszulassung, da der Kläger keine neuen schlüssigen Argumente oder Beweise vorbringen konnte.
Mit der Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig.


Drogenkonsum und Straßenverkehr
Ob einmaliger Probierkonsum oder regelmäßiger Drogenkonsum – die Einnahme von Betäubungsmitteln und das anschließende Führen eines Kraftfahrzeugs stellen eine gefährliche Kombination dar. Nicht nur für den Konsumenten selbst, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. In der Rechtsprechung ist man sich einig: Drogen und Straßenverkehr vertragen sich nicht.

Die Frage nach dem Entzug der Fahrerlaubnis wird in solchen Fällen stets sorgfältig geprüft. Dabei[…]


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