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Überzahlte Betriebsrente und betriebliche Übung

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ArbG Köln – Az.: 19 Ca 10572/10 – Urteil vom 01.06.2012

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.679,13 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 283,61 EUR seit dem jeweiligen Monatsersten seit September 2009 bis Januar 2011 sowie aus je 303,61 EUR seit dem jeweiligen Monatsersten seit Februar 2011 bis Mai 2012 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger jeweils zum Ersten eines Monats, beginnend mit dem 01.06.2012, über die unstreitigen 1.105,00 EUR hinaus jeweils 303,61 EUR zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Der Streitwert beträgt 12.751,62 EUR.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Höhe der Betriebsrente des Klägers.

Der am .1926 geborene, schwerbehinderte Kläger war vom 1.04.1952 bis zum 30.04.1987 bei der Beklagten beschäftigt.

Eine bei dieser geltende Gesamtzusage „Altersversorgungs-Statut für Außertarifangestellte der K. und S. Aktiengesellschaft“ in der Fassung vom 5.4.1984 (Statut) sah nach fünfjähriger anrechnungsfähiger Dienstzeit für Mitarbeiter, die ausschieden und eine gesetzliche Rente vor Vollendung des 65. Lebensjahres bezogen (§ 4 Ziff. 1 c) des Statuts), einen Anspruch auf eine zusätzlich betriebliche Altersrente in Höhe des Unterschieds zwischen der gesetzlichen Rente (anzurechnendes Einkommen nach § 2 des Statuts) und 35% des letzten Diensteinkommens vor. Der Prozentsatz sollte sich für jedes weitere vollendete Dienstjahr um 1% auf höchstens 60% erhöhen (§ 4 Ziff. 4 des Statuts).

Mit Schreiben vom 29.04.1987 teilte die Beklagte dem Kläger eine Berechnung der ihm nach seinem Ausscheiden zustehenden betrieblichen Altersrente mit, wonach er monatlich 2.609,00 DM erhalten sollte. Diesen Betrag erhielt er dann tatsächlich auch nach seinem Ausscheiden ab dem 01.05.1987 von der Beklagten zusätzlich zu seiner gesetzlichen Altersrente. Zum 01.01.1990 erfolgte eine Anpassung der Rentenhöhe um 5,6% auf monatlich 2.755,00 DM. Nach der Währungsumstellung erhielt er monatlich 1.408,60 EUR.

Mit Schreiben vom 31.8.2009 teilte die Beklagte dem Kläger mit, dass aufgrund einer Rechtsprechungsänderung seine Rente nunmehr nur noch 1.125,00 EUR betrage. Diesen reduzierten Betrag zahlte sie ab September 2009. Ab 1.2.2011 reduzierte sie die gezahlte Monatsrente nochmals auf 1.105,00 EUR.

Der Kläger ist der Auffassung, dass er von der Beklagten unverändert monatlich Zahlung von 1.408,60 EUR als Betriebsrente verlangen kann. Dies ergebe sich aus dem „K+S-Statut“, was sich schon d[…]


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