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Rechtsanwälte Kotz GbR

Herstellergarantie bei Fahrzeugkauf – Schadenersatzanspruch bei Ausbleiben der Garantieleistung

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Bundesgerichtshof: Keine fiktiven Schadenersatzansprüche bei ausgebliebener Garantieleistung
Im Kern handelt es sich um einen Fall, in dem ein Fahrzeugkäufer Schadenersatz wegen nicht erfüllter Herstellergarantieansprüche für Lackmängel an seinem Volkswagen T5 fordert, nachdem sowohl direkte Reparaturversuche als auch Kommunikation mit dem Hersteller erfolglos blieben, woraufhin das Gericht die Klage abweist und dem Kläger die Kosten des Verfahrens auferlegt.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 O 1419/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Kläger forderte Schadenersatz für nicht erfüllte Garantieleistungen bezüglich Lackmängeln an einem Volkswagen T5.
Nach erfolglosen Reparaturbemühungen und Kommunikation mit dem Hersteller wurde die Klage abgewiesen; der Kläger trägt die Verfahrenskosten.
Das Gericht entschied, dass der Schadenersatzanspruch nicht in einen sekundären fiktiven Schadenersatzanspruch übergegangen ist.
Die Garantieleistungen sollten ursprünglich als Realleistungen umgesetzt werden, was nicht erfolgte.
Der Kläger hat keinen realen Vermögensschaden durch ausgebliebene Garantieleistungen erlitten, da kein tatsächlicher Schaden nachgewiesen wurde.
Die Bereitschaft des Herstellers, sich an einem tatsächlichen Mindererlös zu beteiligen, wurde ohne Nachweis eines solchen Schadens nicht akzeptiert.
Fiktive Reparaturkosten oder ein merkantiler Minderwert wurden vom Gericht nicht als ersatzfähiger Schaden anerkannt.
Außergerichtliche Anwaltskosten wurden mangels Hauptanspruch ebenfalls nicht erstattet.
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung von realen Schäden und der Nachweisführung in Garantiefällen.


Herstellergarantieleistungen im Autokauf
Mit dem Fahrzeugkauf erwirbt man nicht nur Mobilitätsfreiheit, sondern auch Ansprüche auf Herstellergarantieleistungen. Diese zusätzlichen Sicherheiten sollen die Zufriedenheit der Kunden erhöhen und bieten über die gesetzliche Gewährleistung hinaus Schutz bei auftretenden Mängeln oder Defekten.

Der Umfang der Garantieleistungen ist in den Bedingungen des Herstellers geregelt und kann je nach Marke und Modell variieren. Oft decken sie bestimmte Komponenten wie Motor, Getriebe oder Lack für eine festgelegte Zeit ab.[…]


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