Amtsgericht München: Falschbetankter Mietwagen = Schadensersatzpflicht
Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 24. Juni 2015, Az.: 113 C 27219/14, entschieden, dass eine Autofahrerin, die einen Mietwagen falsch betankt hat, für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Die Klägerin, eine Autovermietung, erhält einen Schadensersatz in Höhe von 1150,57 Euro. Die Beklagte hat neben den Reparaturkosten auch die Kosten für das Sachverständigengutachten und eine Pauschale für unfallbedingte Auslagen zu tragen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Beklagte grob fahrlässig gehandelt hat, indem sie das Diesel-Fahrzeug mit Benzin betankte, trotz deutlicher Hinweise auf dem Fahrzeug.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Amtsgericht München verurteilt eine Autofahrerin zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1150,57 Euro wegen der Falschbetankung eines Mietwagens.
Die Beklagte betankte ein Diesel-Fahrzeug mit Benzin und verletzte dadurch ihre Sorgfaltspflichten aus dem Mietvertrag.
Trotz Hinweisen auf dem Tankdeckel und der Tankklappe, die auf die Diesel-Kraftstoffart hinwiesen, führte die Beklagte den falschen Kraftstoff zu. Das Gericht wertete dies als grob fahrlässig.
Die Beklagte muss neben den Reparaturkosten auch für das Sachverständigengutachten und eine Auslagenpauschale aufkommen.
Die Klage der Autovermietung war vollumfänglich begründet. Die Beklagte konnte keine überzeugenden Argumente für ihr Handeln vorbringen.
Das Gericht verwies darauf, dass es die Pflicht des Mieters ist, sich über die korrekte Kraftstoffart des gemieteten Fahrzeugs zu informieren.
Ein Mitverschulden der Klägerin wurde verneint, da die allgemeine Aussage zur Bedienung des Fahrzeugs keinen Hinweis auf die Kraftstoffart beinhaltet.
Falschbetankung von Mietfahrzeugen
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