Cannabis am Steuer: VG Gelsenkirchen verwehrt Entziehung der Fahrerlaubnis
Das VG Gelsenkirchen hat im Beschluss vom 30.06.2015 (Az.: 7 L 1200/15) entschieden, dass die Fahrerlaubnis eines Antragstellers aufgrund seines Cannabiskonsums entzogen bleibt. Der Antragsteller hatte versucht, gegen die Entziehungsverfügung vorzugehen, sein Antrag wurde jedoch abgelehnt. Das Gericht stellte fest, dass er nicht in der Lage sei, Cannabiskonsum und das Führen eines Fahrzeugs zu trennen, was durch einen über den Grenzwert liegenden THC-Wert im Blut nachgewiesen wurde. Dies deutet auf eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit hin und rechtfertigt die Annahme eines zeitnahen Konsums.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Der Antrag auf aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wurde abgelehnt.
Die Entscheidung basiert unter anderem auf einem THC-Wert im Blut des Antragstellers, der den festgelegten Grenzwert überschreitet.
Das Gericht sieht einen gelegentlichen Cannabiskonsum des Antragstellers als erwiesen an.
Es besteht kein Ermessen bei festgestellter Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs.
Das öffentliche Interesse am Schutz von Leib, Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer wiegt schwerer als das Interesse des Antragstellers, seine Fahrerlaubnis zu behalten.
Der Antragsteller kann in einem späteren Verfahren durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung den erforderlichen Nachweis der Trennung von Cannabiskonsum und Fahren erbringen.
Aufs Spitze getrieben: Cannabiskonsum und Fahrerlaubnis
Um fairen und sicheren Straßenverkehr zu gewährleisten, setzt der Gesetzgeber auf strenge Regeln und Sanktionen. Das bekommen auch Cannabis Konsumenten zu spüren, die anderen Fahrzeugführern den Verkehr gefährden könnten. Ein Gerichtsurteil, das vor einiger Zeit in Gelsenkirchen gefällt wurde, illustrierte dies auf dramatische Weise: Die Fahrerlaubnisentziehung Cannabiskonsum VG Gelsenkirchen, wie das besagte Urteil an diesem Tag mit dem Kürzel VG Gelsenkirchen gekürzt wurde.
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