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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bußgeldkatalog und Punktereform ab dem 01.05.2014 – Vorsicht!

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Bußgeldkatalog 2016 und Punktereform 2014
Wann gibt es Punkte? Das neue Punktesystem (ab 01.05.2014) sieht eine Eintragung nur noch für Ordnungswidrigkeiten vor, die mit einer Geldbuße von mindestens 60 € geahndet werden. Darüber hinaus werden nur noch solche Verstöße im Verkehrszentralregister eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. Straftaten werden eingetragen, wenn sie in der Fahrerlaubnisverordnung aufgelistet sind oder wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Immer eingetragen werden das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, die Gefährdung des Straßenverkehrs, die Trunkenheit im Verkehr und das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

PUNKTE JE TAT

Ordnungswidrigkeit

1 Punkt

Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot
2 Punkte

Straftat
2 Punkte

Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis

3 Punkte

Wie viele Punkte gibt es für einen Verstoß? Verstöße werden je nach Schweregrad mit  1-3 Punkten geahndet. Einzelheiten können Sie der Übersicht entnehmen. Das Punktesystem unterscheidet zwischen drei Phasen. Wer 1-3 Punkte hat, befindet sich in der Vormerkungsphase. Bei 4-5 Punkten erfolgen eine gebührenpflichtige Ermahnung und eine Aufforderung zur Änderung des Fahrverhaltens. (Ermahnungsphase) Ferner wird die Teilnahme an einem Seminar zum Punktabbau angeboten. Hat der Betroffene 6 oder 7 Punkte erreicht, wird er gebührenpflichtig verwarnt. (Verwarnungsphase) Nun ist ein Punkteabbau durch ein Seminar nicht mehr möglich. Ein Pflichtseminar ohne die Möglichkeit des Punktabbaus ist nicht vorgesehen. Mit 8 Punkten ist „der Lappen weg“.
Was passiert mit den alten […]


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