Luxusauto beschädigt: Nutzungsausfallentschädigung trotz weiterer Fahrzeuge zugesprochen
In einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg wurde entschieden, dass ein Kläger Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für seinen beschädigten Bentley hat, obwohl er über weitere Fahrzeuge verfügte. Diese Fahrzeuge waren entweder nicht angemessen nutzbar oder nicht zumutbar für den alltäglichen Gebrauch. Der Kläger erhält somit eine Entschädigung für den Zeitraum, in dem der Bentley nicht nutzbar war.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Oberlandesgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Klägers auf Nutzungsausfallentschädigung für einen beschädigten Bentley.
Der Kläger verfügte zwar über weitere Fahrzeuge, diese waren jedoch entweder nicht verkehrssicher oder aufgrund ihrer Beschaffenheit (z.B. fehlende Winterreifen) nicht zumutbar für den täglichen Gebrauch.
Die Entschädigungssumme beträgt 13.475,00 € für den Zeitraum vom 13.1.2020 bis zum 31.3.2020.
Der Kläger hat zudem Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 €.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits sowohl in erster Instanz als auch im Berufungsverfahren.
Das Urteil beruht auf der Anerkennung, dass die Nutzungsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs ein vermögenswertes Gut darstellt.
Die Schadensminderungspflicht des Klägers wurde nicht verletzt, da keine zumutbaren Alternativen zur Nutzung des beschädigten Fahrzeugs bestanden.
Unfall auf der Straße: Wer zahlt die Nutzungsausfallentschädigung bei weiteren Fahrzeugen?
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert und die Folgen können teuer werden. Nicht nur die Reparaturkosten für das beschädigte Fahrzeug, sondern auch der Ausfall des Fahrzeugs während der Reparaturzeit kann zu finanziellen Einbußen führen. Die Nutzungsausfallentschädigung soll dies ausgleichen, doch was passiert, wenn der Geschädigte mehrere Fahrzeuge besitzt? Muss er dann auf die Entschädigung verzichten? In diesem Artikel werden die grundlegenden Regelungen zur Nutzungsausfallentschädigung bei Vorhandensein weiterer Fahrzeuge erläutert.
Unfallgeschädigt? Nicht sicher, ob Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung haben?