Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

WEG – Rollstuhlrampe für Terrasse ist als bauliche Veränderung zulässig

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Barrierefreiheit vs. Gemeinschaftsinteressen: BGH entscheidet für Rollstuhlrampe in WEG
In einem bahnbrechenden Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Errichtung einer Rollstuhlrampe als Zugang zu einer Terrasse in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine zulässige bauliche Veränderung darstellt. Dieses Urteil stellt einen Sieg für die Barrierefreiheit dar und unterstützt das Recht von Wohnungseigentümern auf Anpassungen, die ihnen eine gleichberechtigte Nutzung ihres Eigentums ermöglichen. Die Entscheidung hebt hervor, dass solche Veränderungen nicht als unbillige Benachteiligung anderer Eigentümer oder als grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage angesehen werden.

[toc]

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: V ZR 33/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Der Bundesgerichtshof hat das Recht auf Barrierefreiheit in Wohnungseigentümergemeinschaften gestärkt.
Eine Rollstuhlrampe und eine erhöhte Terrasse dürfen als bauliche Veränderungen umgesetzt werden.
Das Urteil betont, dass solche Maßnahmen nicht die Wohnanlage grundlegend umgestalten.
Es wurde klargestellt, dass die Interessen aller Eigentümer im Sinne der Barrierefreiheit angemessen berücksichtigt werden müssen.
Die Entscheidung zeigt, dass individuelle Anpassungen für eine inklusive Nutzung von Wohneigentum möglich und rechtens sind.
Andere Möglichkeiten eines barrierefreien Zugangs, die weniger Eingriffe erfordern, müssen nicht zwingend bevorzugt werden.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger, was die Bedeutung der Anerkennung solcher baulicher Veränderungen unterstreicht.
Das Urteil verdeutlicht die Wichtigkeit der Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.


Barrierefreies Wohnen in WEGs: Wenn Rollstuhlrampen zum Streitfall werden
In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) entstehen Konflikte, wenn es um die Anbringung von Rollstuhlrampen als bauliche Veränderung geht. Häufig stellt sich die Frage, ob Eigentümer einen Anspruch darauf haben und welche Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt sein müssen. Dieses Thema betrifft nicht nur Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sondern auch deren Angehörige und Vermieter, die sich für eine barrierefreie Umgebung einsetzen. In diesem Artikel werden wir die rechtlichen Grundlagen sowie wichtige Aspek[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv