Klärung im Arbeitsrecht: Wann ist ein Kündigungsschreiben zugestellt
Die zentrale Rechtsfrage in dem folgenden Urteil dreht sich um die Wirksamkeit und den Zugang eines Kündigungsschreibens im Kontext des Arbeitsrechts. Dabei steht insbesondere der Beweis des ersten Anscheins im Fokus, der klären soll, ob das Kündigungsschreiben ordnungsgemäß zugestellt wurde und somit das Arbeitsverhältnis beendet hat. Die Problemstellung berührt dabei Aspekte wie die Zustellung mittels Einwurf-Einschreiben und die damit verbundene Beweisführung. Das juristische Kernthema umfasst somit die Kündigungsklage, die Zustellung von Kündigungsschreiben und den Anscheinsbeweis im Arbeitsrecht.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Gericht entschied, dass das Kündigungsschreiben fristgerecht zugestellt wurde und somit das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2021 aufgelöst hat, basierend auf dem Beweis des ersten Anscheins.
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Arbeitsverhältnis: Eine 1986 geborene Zahnärztin war seit dem 01.04.2021 beim Beklagten beschäftigt.
Kündigung: Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2021, die Klägerin behauptet, die Kündigung sei erst später zugestellt worden.
Stationäre Behandlung: Die Klägerin war zum Zeitpunkt der angeblichen Zustellung in stationärer Behandlung.
Zustellung: Der Beklagte behauptet, das Kündigungsschreiben am 30.09.2021 per Einwurf-Einschreiben zugestellt zu haben.
Beweisführung: Das Gericht führte eine Beweisaufnahme durch, einschließlich der Einvernahme einer Zeugin.
Beweis des ersten Anscheins: Das Gericht stützte sich auf den Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Kündigungsschreibens.
Verkehrsübliche Zust[…]