Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Krankenversicherung – craniomandibuläre Dysfunktion

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Krankenversicherung: Versicherungsklausel lässt vorvertragliche Erkrankungen außen vor – Berufung gegen Urteil des Landgerichts zurückgewiesen
Das Gericht entschied, dass die Berufung des Klägers gegen ein vorheriges Urteil keine Aussicht auf Erfolg hat und unbegründet ist. Der Kläger hatte versucht, von seiner Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung einer craniomandibulären Dysfunktion erstattet zu bekommen. Das Gericht urteilte, dass die medizinischen Probleme und die damit verbundenen Behandlungen bereits vor dem Abschluss der Versicherung bestanden und somit nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt sind.

[toc]

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 U 195/21 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Gericht bestätigte die Entscheidung, dass die Krankenversicherung nicht für Behandlungen zahlen muss, die vor dem Abschluss der Versicherung nötig wurden.
Der Kläger hatte vor Vertragsbeginn bereits Symptome und Behandlungen für seine craniomandibuläre Dysfunktion.
Medizinisch notwendige Behandlungen sind nur versichert, wenn sie nach dem Abschluss der Versicherung notwendig werden.
Der Beginn des Versicherungsfalles setzt eine erstmalige ärztliche Diagnose oder Behandlung nach Vertragsbeginn voraus.
Eine vorher bestehende Fehlstellung der Zähne und die damit verbundene Abrasion waren bereits vor Vertragsabschluss bekannt.
Der Kläger hatte bereits vor Vertragsbeginn eine Schiene erhalten, was auf eine kontinuierliche Behandlungsbedürftigkeit hinweist.
Die Berufung gegen das ursprüngliche Urteil wurde als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
Der Fall verdeutlicht die Bedeutung des Zeitpunkts des Versicherungsbeginns und der vorher bestehenden Zustände für den Versicherungsschutz.


Craniomandibuläre Dysfunktion: Versicherungsfragen in der Krankenversicherung
Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) ist eine Erkrankung der Kiefergelenke und umgebender Strukturen, die Beschwerden im Mund-Kiefer-Bereich verursachen kann. Wenn CMD-Betroffene diese Behandlungskosten bei ihrer Krankenversicherung geltend machen, stoßen sie oft auf rechtliche Fragen: Wann genau beginnt eine medizinisch notwendige Behandlung, die versichert ist? Ab wann greift der Versicherungsschutz bei einer solchen Erkrankung?

Juristische Auseinandersetzungen um den Versicherungsschutz bei CMD betreffen den Beg[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv