Ständige Erreichbarkeit: Muss der Arbeitnehmer im Urlaub und in der Freizeit ständig erreichbar sein?
Unzählige Arbeitgeber würden es bevorzugen, wenn der Arbeitnehmer auch in seiner Freizeit ständig zur Verfügung stehen würde. Obgleich dieser Wunsch ein wenig abwegig erscheint, so ist das Konzept der Erreichbarkeit in der Freizeit in Deutschland weitverbreitet. Hierunter wird verstanden, dass der Arbeitnehmer auch zu Zeiten außerhalb der als regulär anzusehenden Arbeitszeit für den Arbeitgeber per E-Mail oder telefonisch respektive mittels Messenger-Diensten erreichbar ist.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Erreichbarkeit von Arbeitnehmern in der Freizeit ist in Deutschland verbreitet
Über 80% der Arbeitnehmer sind auch außerhalb der Arbeitszeit über Smartphone erreichbar.
Gesetzliche Regelungen zum Arbeitsschutz
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf 8 Stunden, Ausnahmen sind unter bestimmten Bedingungen möglich.
Die EU-Arbeitszeitenrichtlinie begrenzt die Wochenarbeitszeit auf maximal 48 Stunden und definiert Mindestruhezeiten.
Folgen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz
Arbeitgeber können mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen rechnen.
Dokumentationspflicht für Überstunden und Einhaltung der Ruhezeiten ist vorgeschrieben.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Freizeiterreichbarkeit
Grundsätzlich keine Verpflichtung zur Erreichbarkeit in der Freizeit, es sei denn, es liegt eine Notfallsituation oder eine explizite Vereinbarung vor.
Auswirkungen ständiger Erreichbarkeit
Erhöhtes Stressniveau, Schlafstörungen, soziale Isolation bis hin zu Depressionen oder Burnout.
Empfehlungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitsvertragliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen sollten klar und detailliert sein.
Work-Life-Balance und angemessener Freizeitausgleich sind essentiell.
Werden aktuelle Trends und Statistiken zurate gezogen[…]