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Verkauf von im Miteigentum eines Beteiligten stehenden Mobiliars

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Miteigentums-Möbel: Verkauf ohne Zustimmung unzulässig
Im Urteil des OLG Düsseldorf – Az.: 5 WF 36/23 vom 09.05.2023 geht es um den Verkauf von im Miteigentum stehendem Mobiliar durch eine der ehemaligen Ehepartner nach ihrer Trennung. Die Antragstellerin verkaufte Möbel, die sie gemeinsam mit dem Antragsgegner besaß, an den Nachmieter ihrer ehemals gemeinsamen Wohnung. Nach dem Verkauf nahm der Antragsgegner jedoch diese Möbel an sich, was dazu führte, dass die Antragstellerin dem Käufer den Kaufpreis erstatten musste. Sie verlangte daraufhin die Erstattung dieses Betrages von ihrem Ex-Partner. Das Gericht wies die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurück und bestätigte damit den vorherigen Beschluss des Amtsgerichts, der ihr Gesuch um Verfahrenskostenhilfe aufgrund mangelnder Erfolgsaussicht abgelehnt hatte.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 WF 36/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Antragstellerin verkaufte Möbel im Miteigentum ohne Zustimmung des Antragsgegners.
Nach dem Verkauf nahm der Antragsgegner die Möbel an sich, was den Kauf rückgängig machte.
Die Antragstellerin erstattete dem Käufer den Kaufpreis und forderte diesen vom Antragsgegner zurück.
Das Gericht lehnte die Verfahrenskostenhilfe ab, da der Anspruch der Antragstellerin nicht schlüssig war.
Es wurde festgestellt, dass eine verbindliche Vereinbarung über den Verkauf des Mobiliars nicht bestand.
Ein Widerruf der Zustimmung zum Verkauf durch den Antragsgegner war rechtlich zulässig.
Die Antragstellerin konnte keinen Schadensersatz für den rückgängig gemachten Verkauf beanspruchen.
Das Gericht sah keine Verletzung vertraglicher Rücksichtnahmepflichten durch den Antragsgegner.


Miteigentumsrecht und der Verkauf von Mobiliar
Der Verkauf von gemeinsam besessenem Mobiliar, bei dem mehrere Personen Miteigentümer sind, bedarf der Zustimmung aller Beteiligten. Gemäß § 743 BGB ist eine gemeinschaftliche Verfügung über das gemeinschaftliche Eigentum erforderlich. Daher kann ein einzelner Miteigentümer den Verkauf nicht ohne die Zustimmung der anderen durchsetzen.

Dieses Miteigentumsrecht bringt spezifische Herausforderungen mit sich, etwa bei der Festlegung eines angemessenen Verkaufspreises, der Wahl des Verkaufsverfahrens und der Aufteilung des Verkaufserlöses entsprechend der jeweiligen Mit[…]


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