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Beweiskraft einer privatärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Digitale Krankschreibung anerkannt: Telemedizin stärkt Arbeitnehmerrechte bei Infektionen
Das Urteil des ArbG Erfurt, Az.: 4 Ca 32/23, vom 19.07.2023 bestätigt die Beweiskraft einer privatärztlich ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Dauer einer Corona-Infektion. Es stellt klar, dass eine solche Bescheinigung, auch ohne persönlichen Arztkontakt und trotz fehlender Kassenzulassung der ausstellenden Ärztin, grundsätzlich zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Entgeltfortzahlung und Urlaubsabgeltung gegenüber dem Arbeitgeber verwendet werden kann. Die Entscheidung stärkt die Position von Arbeitnehmern, die mittels Telemedizin krankgeschrieben werden.

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Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Ca 32/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Das Arbeitsgericht Erfurt erkennt die Beweiskraft einer privatärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an.
Eine solche Bescheinigung ist auch ohne persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient gültig, sofern sie von einem approbierten Arzt ausgestellt wurde.
Die Entgeltfortzahlung und Urlaubsabgeltung können auf Basis einer privatärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingefordert werden.
Die telemedizinische Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit, hier speziell durch eine Videokonsultation, wird als ausreichend angesehen.
Die Einwände des Arbeitgebers gegen die Glaubwürdigkeit der Bescheinigung wurden abgewiesen.
Das Gericht betont, dass die Form der Krankschreibung (online vs. persönlich) keinen Einfluss auf den Anspruch des Arbeitnehmers hat.
Es ist irrelevant, ob die Behandlung durch einen Kassen- oder Privatarzt erfolgt, solange die ärztliche Bescheinigung von einem approbierten Mediziner ausgestellt wird.
Die Klage des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung und Urlaubsabgeltung wurde insgesamt als begründet angesehen.


Nachweiswert privatärztlicher Krankschreibungen
Im arbeitsrechtlichen Kontext gewinnt die Beweiskraft privatärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zunehmend an Bedeutung. Das Arbeitsgericht Erfurt hat in einem aktuellen Urteil die Gültigkeit solcher Bescheinigungen bekräftigt. Diese Entscheidung stärkt die Positi[…]


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