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WEG-Eigentümer haben weitreichende Auskunftsansprüche gegenüber der WEG

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WEG-Eigentümer scheitert mit Auskunftsansprüchen nach Sanierungsmaßnahmen
Das Amtsgericht Kamenz wies die Klage eines WEG-Eigentümers ab, der nach einer umfassenden Sanierung im Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum eine Anpassung der auf ihn umgelegten Kosten und Auskünfte über die Instandhaltungskosten forderte. Der Kläger konnte keinen Anspruch auf eine Neuberechnung oder Auskunftserteilung durchsetzen, da weder ein direkter Auskunftsanspruch gegen die Gemeinschaft noch ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückerstattung angenommener Überzahlungen bestand. Die Entscheidung verdeutlicht die Grenzen individueller Ansprüche innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Einsicht in Abrechnungsunterlagen und der Anfechtung von Beschlüssen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 C 305/21 WEG >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Ablehnung der Klage: Das Gericht wies die Forderungen des Klägers auf Neuberechnung der auf ihn umgelegten Kosten und Auskunftserteilung ab.
Kein Auskunftsanspruch: Ein direkter Auskunftsanspruch des Eigentümers gegen die Gemeinschaft wurde verneint.
Kein Anspruch auf Rückerstattung: Ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückerstattung zu viel gezahlter Beiträge besteht nicht.
Einsichtsrecht in Verwaltungsunterlagen: Das Gericht betonte das Einsichtsrecht des Eigentümers in die Verwaltungsunterlagen gemäß § 18 Abs. 4 WEG.
Bedeutung der bestandskräftigen Abrechnung: Eine einmal genehmigte Abrechnung schließt bereicherungsrechtliche Ansprüche aus.
Kostenentscheidung: Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Vorläufige Vollstreckbarkeit: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, unter der Bedingung einer Sicherheitsleistung.
Streitwertfestsetzung: Der Streitwert wurde auf bis zu 3.000,00 EUR festgesetzt.

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Auskunftsrechte von Wohnungseigentümern gegenüber der WEG
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) verwalten gemeinschaftliches Eigentum und treffen Entscheidungen über Instandhaltungsmaßnahmen und die Verteilung der Kosten. Um Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Verwaltungshandeln zu gewährleisten, haben Wohnun[…]


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