OLG Schleswig-Holstein: Haftungsverteilung bei Überhol- und Abbiegeunfall neu bewertet
Das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 7 U 94/23) ändert das Ersturteil zugunsten der Beklagten, indem es eine Haftungsverteilung von 40 % zu Lasten der Beklagten und 60 % zu Lasten des Klägers festlegt. Die Entscheidung basiert auf einer detaillierten Analyse der Verkehrsverstöße beider Parteien beim Überholen und Abbiegen. Das Gericht betont die Bedeutung der Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr und die Notwendigkeit einer umfassenden Bewertung aller Umstände des Einzelfalls.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Die Haftungsverteilung wurde nach einer eingehenden Prüfung der Umstände auf 40 % für die Beklagte und 60 % für den Kläger festgelegt.
Das Gericht stellte Verstöße gegen mehrere Verkehrsregeln fest, einschließlich § 9 Abs. 5 StVO und § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO, die von beiden Parteien begangen wurden.
Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit der Rückschaupflicht und der korrekten Anwendung des Blinkers beim Überholen.
Das Verhalten des Klägers beim Überholen wurde als rücksichtslos und gefährlich eingestuft.
Die Beweislast und die Bedeutung einer umfassenden Beweisaufnahme für die Feststellung der Haftungsverteilung wurden hervorgehoben.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass unzulässiges Überholen bei unklarer Verkehrslage zu einer höheren Haftungsquote führen kann.
Die Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile ist für die Haftungsverteilung entscheidend.
Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils wurde bestätigt, und eine Revision wurde nicht zugelassen.
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Haftungsverteilung bei Überholunfällen
(Symbolfoto: William A. Morgan /Shutterstock.com)
Verkehrsunfälle, die durch unz[…]