Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Ablieferungs- und Eröffnungspflicht von Erbvertrag aufhebenden notariell beurkundeten Verträgen

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein: Ablieferungs- und Eröffnungspflicht für Aufhebungsverträge in beglaubigter Abschrift
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat in seinem Beschluss vom 10.01.2024, Az.: 3 Wx 24/23, die Beschwerden gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts, einen Aufhebungsvertrag eines Erbvertrags nicht zu eröffnen, als unzulässig verworfen. Die Beschwerdeführer, ein Notar und eine weitere Partei, wurden für nicht beschwerdeberechtigt bzw. die Beschwerde als verfristet angesehen. Das Gericht bestätigte, dass eine Ablieferungs- und Eröffnungspflicht für Aufhebungsverträge in beglaubigter Abschrift besteht, nicht jedoch in Urschrift.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Wx 24/23 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Beschwerden gegen die Nichteröffnung eines Aufhebungsvertrags zum Erbvertrag wurden als unzulässig verworfen.
Dem Notar fehlte die notwendige Beschwerdeberechtigung, und die Beschwerde einer weiteren Partei war verfristet.
Ablieferungspflicht besteht für Aufhebungsverträge, allerdings nur in beglaubigter Abschrift, nicht in Urschrift.
Der Beschluss basiert auf § 68 Abs. 2 S. 2 FamFG.
Diskussion um die Einordnung des Aufhebungsvertrags als Verfügung von Todes wegen oder Vertrag unter Lebenden.
Rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Ablieferungs- und Eröffnungspflicht von Aufhebungsverträgen wurden thematisiert.
Aktuelle gesetzliche Regelungen verlangen die Vorlage von beglaubigten Abschriften erbfolgerelevanter Urkunden nach Erbfall.
Bei fehlenden Originalen sind beglaubigte Abschriften zu eröffnen.

[toc]
Ablieferungs- und Eröffnungspflicht von aufgehobenen Erbverträgen
Die Ablieferungs- und Eröffnungspflicht von notariell beurkundeten Verträgen, die einen Erbvertrag aufheben, ist ein komplexes Thema im deutschen Erbrecht. Laut einem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (3 Wx 24/23) sind solche Verträge der Ablieferungspflicht unterworfen, obwohl sie den ursprünglichen Erbvertrag aufheben. Dies führt zu rechtlichen Herausforderungen und Unsicherheiten, die sowohl Notare als auch Erben betreffen.

Die Aufheb[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv