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Kollision eines heranfahrenden Fahrzeuges mit auf der Straße wendendem Fahrzeug

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OLG München: Verkehrsunfall durch verkehrswidriges Wendemanöver – Klägerin trägt alle Kosten des Rechtsstreits
Das Urteil des OLG München (Az.: 10 U 1889/14) hebt das vorherige Urteil des LG Traunstein auf und weist die Klage der Klägerin vollständig ab, wobei alle Kosten des Rechtsstreits ihr auferlegt werden. Die Entscheidung begründet sich darauf, dass die Klägerin durch ihr verkehrswidriges Wendemanöver ohne Beachtung des herannahenden Verkehrs den Unfall maßgeblich verursacht hat. Ein Verschulden des Beklagten, der mit geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung unterwegs war, fällt demgegenüber nicht ins Gewicht.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 10 U 1889/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Die Berufung der Beklagten war erfolgreich, die der Klägerin wurde abgewiesen.
Die Klage wurde insgesamt abgewiesen, und die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Gericht stellt fest, dass die Kollision durch das verkehrswidrige Wendemanöver der Klägerin ohne Rücksicht auf den fließenden Verkehr verursacht wurde.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung des Beklagten war nicht ausschlaggebend für die Unfallverursachung.
Die Abwägung der Verursachungsanteile führte zu dem Schluss, dass der Klägerin der überwiegende Teil des Verschuldens zuzuweisen ist.
Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis der Beklagten zu 1) zugunsten der Klägerin konnte diese nicht für sich beanspruchen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; eine Revision wurde nicht zugelassen.
Die Entscheidung zeigt die Bedeutung der Verkehrsregeln und der Verantwortung jedes Fahrzeugführers zur Vermeidung von Gefährdungen im Straßenverkehr.

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