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Fristlose Mietvertragskündigung wegen Beleidigung des Vermieters

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Fristlose Mietvertragskündigung wegen schwerer Beleidigungen: Das Urteil des Amtsgerichts München
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses aufgrund von schweren Beleidigungen der Mieterin gegenüber der Vermieterin und deren Prozessbevollmächtigten gerechtfertigt ist. Die Beklagte wird zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter und setzt klare Grenzen hinsichtlich akzeptablen Verhaltens.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 452 C 16687/14 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen schwerer Beleidigungen und falschem Sachvortrag durch die Mieterin.
Die Äußerungen der Beklagten gegenüber der Klägerin und dem Gericht wurden als nicht hinnehmbare Vertrauensbrüche gewertet.
Eine Abmahnung war in diesem Fall aufgrund der Schwere der Vorwürfe entbehrlich.
Trotz der erneuten Kündigung nach vorheriger fristloser Kündigung blieb das Verhalten der Beklagten unverändert provokativ.
Das Gericht gewährte eine Räumungsfrist bis zum 31.05.2015, unter Berücksichtigung des Alters und der langen Wohndauer der Beklagten.
Die Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Die Entscheidung betont die Notwendigkeit eines respektvollen Umgangs innerhalb des Mietverhältnisses.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, mit der Möglichkeit der Sicherheitsleistung durch die Beklagte.

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Beleidigungen gegenüber Vermietern: Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Beleidigungen gegenüber Vermietern können im Mietrecht zu ernsthaften Konsequenzen führen. In einigen Fällen kann dies sogar eine fristlose Kündigung des Mietvertrags zur Folge haben. Dabei ist entscheidend, ob die Beleidigung einen gewissen Schweregrad erreicht und nicht durch eine vorherige Provokation des Vermieters gerechtfertigt ist.

In der Praxis ist jedoch keine generelle gesetzliche Regelung bezüglich Beleidigungen gegenüber Vermietern vorhanden. Entscheidend ist der Einzelfall und der Schweregrad der […]


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