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Leasingvertrag – Chip-tuning als nichtvertragsgemäße Abnutzung des Leasingfahrzeugs

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Chip-Tuning am Leasingfahrzeug: OLG Frankfurt erkennt Wertminderung an
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine herstellerfremde Leistungssteigerung eines Leasingfahrzeugs durch Chip-Tuning eine übermäßige, nicht vertragsgemäße Abnutzung darstellt, selbst wenn diese nur vorübergehend war und bei Rückgabe rückgängig gemacht wurde. Die Beklagte wird zur Zahlung eines Teils der geforderten Summe verurteilt, da das Chip-Tuning eine Wertminderung des Fahrzeugs verursachte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 137/13 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Herstellerfremdes Chip-Tuning wird als übermäßige und nicht vertragsgemäße Abnutzung eines Leasingfahrzeugs angesehen.
Die Wertminderung des Fahrzeugs wird anerkannt, auch wenn das Chip-Tuning bei Rückgabe nicht mehr vorhanden ist.
Die Bemessung des merkantilen Minderwertes erfolgt auf Basis der Verkehrsauffassung und potenzieller Reparaturkosten.
Das Berufungsgericht passt das ursprüngliche Urteil teilweise an und legt eine konkrete Schadenssumme fest.
Chip-Tuning führt nicht nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, sondern auch zu einem erhöhten Verschleiß und vorzeitigem Verschleiß der Fahrzeugteile.
Der Beklagte ist für die durch das Chip-Tuning entstandene Wertminderung verantwortlich.
Die Entscheidung berücksichtigt ausführlich die Gutachten und Zeugenaussagen.
Die Revision des Urteils wird zugelassen, da die Frage der Wertminderung durch Chip-Tuning von grundsätzlicher Bedeutung ist.

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Chip-Tuning: Eine Herausforderung für Leasingnehmer
(Symbolfoto: Jackfoto /Shutterstock.com)

Chip-Tuning ist eine beliebte Methode, um die Leistung eines Fahrzeugs zu steigern. Doch bei Leasingfahrzeugen kann diese Maßnahme zu rechtlichen Problemen führen. Laut verschiedener Gerichtsurteile und Expertenmeinungen kann Chip-Tuning zu einer übermäßigen Abnutzung des Fahrzeugs führen, was gegen die Vertragsbedingungen verstößt.

In einigen Fällen wurd[…]


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