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Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag gemäß § 211 und 212 StGB

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Es gibt Delikte im Strafrecht, die oftmals unter juristischen Laien synonym zueinander verwendet werden. So ist die Redewendung „Das gibt Mord und Totschlag“ innerhalb der Bevölkerung sehr weitverbreitet. Obgleich die Verwechselungsgefahr dieser beiden Delikte sehr hoch sein mag, so muss juristisch betrachtet dennoch eine Differenzierung vorgenommen werden. Zwischen Mord und Totschlag gibt es Unterschiede, auch wenn das Resultat dieser Tat identisch sein mag. Hier in diesem Artikel gehen wir auf die Unterschiede detailliert ein und liefern Ihnen auch die wichtigsten Informationen.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Mord und Totschlag sind zwei juristisch unterschiedlich bewertete Tötungsdelikte, die im deutschen Strafrecht durch differenzierte Strafmaße und Tatbestandsmerkmale charakterisiert sind.

Juristische Unterscheidung: Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) sind eigenständige Delikte mit unterschiedlichen rechtlichen Folgen.
Mordmerkmale: Mord erfordert spezifische Tatmerkmale, wie Mordlust, Habgier oder Heimtücke.
Strafmaß bei Mord: Bei Mord ist eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen, ohne alternative Strafmöglichkeiten.
Totschlag: Begeht jemand eine vorsätzliche Tötung ohne Mordmerkmale, gilt dies als Totschlag, der mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren geahndet wird.
Verjährung: Mord kennt keine Verjährungsfrist, während Totschlag nach 20 Jahren verjährt.
Notwehr und Affekttaten: Notwehr und Affekttaten können die rechtliche Bewertung von Tötungsdelikten beeinflussen, insbesondere bei der Abwägung zwischen Mord und Totschlag.
Relevanz der Differenzierung: Die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag ist essentiell für die gerechte Strafzumessung und rechtliche Einordnung im Strafrecht.

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Bedeutung der Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag
(Symbolfoto: Mzynasx /Shutterstock.com)

Für juristische Laien mag die Unterscheidung zwischen Mord und Totsch[…]


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