Nässeschäden an Pkw: OLG Hamm lehnt Schadenersatzanspruch gegen Kfz-Kaskoversicherung ab
In dem Urteil des OLG Hamm, Az.: I-20 U 233/14, wird die Berufung einer Klägerin zurückgewiesen, die Schadenersatz von ihrer Kfz-Kaskoversicherung für einen Nässeschaden an ihrem Pkw forderte. Der Schaden entstand durch eindringendes Wasser während eines Unwetters. Das Gericht entschied, dass der Schaden weder als Überschwemmungs- noch als Sturmschaden gemäß den Versicherungsbedingungen anzusehen ist. Die Klage wurde daher abgewiesen, da das eindringende Wasser nicht die Kriterien für eine Überschwemmung oder einen Sturmschaden erfüllt.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Nässeschaden an einem Pkw durch Unwetter.
Klägerin fordert Schadenersatz von der Kfz-Kaskoversicherung.
Das Gericht lehnt die Einordnung als Überschwemmungs- oder Sturmschaden ab.
Überschwemmung erfordert irregulären Wasserstand auf nicht genutztem Gelände.
Ein Sturmschaden setzt die unmittelbare Einwirkung der Naturgewalt voraus.
Wasser gilt nicht als geworfener Gegenstand im Sinne der Versicherungsklausel.
Berufung der Klägerin ohne Aussicht auf Erfolg.
Entscheidung bestätigt die Auslegung der Versicherungsbedingungen.
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In solchen Fällen ist es jedoch nicht immer einfach, die Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. So entschied das OLG Hamm in einem Urteil, dass ein Nässeschaden an einem Pkw nicht als Überschwemmungs- oder […]