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Rechtsanwälte Kotz GbR

Tagesbrüche – geotechnische Bewertung – Einsichtsrecht

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Verwaltungsgericht Arnsberg
Az.: 7 K 3982/06
Urteil vom 29.11.2007

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 11. April 2006 und ihres Widerspruchbescheides vom 6. November 2006 verpflichtet, über den Antrag der Kläger, ihnen die geotechnischmarkscheiderische Bewertung Erzbergbau T1. der N. GmbH vom 1. Dezember 2004 sowie deren aktualisierte Fassung vom 25. April 2005 – über den gewährten Umfang hinsichtlich der Grundstücke H.—–straße in T1. hinaus – in Form einer Kopie zugänglich zu machen, unter Beachtung der Rechtsaufassung des Gerichts neu zu entscheiden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte und die Kläger als Gesamtschuldner je zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Tatbestand:
Die Kläger begehren mit der vorliegenden Klage – über den bereits gewährten Umfang hinaus – Zugang zu der geotechnisch-markscheiderischen Bewertung Erzbergbau T1. der N. GmbH (E. ) vom 1. Dezember 2004 und deren aktualisierte Fassung vom 25. April 2005.
Die Kläger sind alleinvertretungsberechtigte Gesellschafter der Wohnungsverwaltung S. GbR, die Inhaberin des Erbbaurechts für die mit Mehrfamilienhäusern bebauten Grundstücke H.—–straße in T1. ist. Im Februar 2004 ereigneten sich zwischen den Mehrfamilienhäusern H.—–straße zwei größere Altbergbau-Tagesbrüche. Hierbei entstand erheblicher Sachschaden, unter anderem brach die südwestliche Ecke des Kellers des Gebäudes Nr. weg. Im April 2004 entstand westlich des Gebäudes Nr. einer weiterer Tagesbruch. Die Tagesbrüche entstanden in einem Bereich, in dem sich die im Jahr 1924 stillgelegte Erzgrube „Hohe Grethe“ befand. Wegen der entstandenen Schäden macht die Wohnungsverwaltung S. GbR gegen das Land Nordrhein-Westfalen Folgenbeseitigungs- und Schadensersatzansprüche gel[…]


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