Gewerbelagerhalle: Räumungspflicht trotz Versiegelung und Streit um Nutzung
Das Landgericht Essen hat entschieden, dass der Beklagte eine von ihm gemietete Gewerbelagerhalle räumen und an die Kläger herausgeben muss. Die Kündigung des Mietverhältnisses durch die Kläger war wirksam, da keine vertragswidrige Nutzung der Halle durch den Beklagten festgestellt werden konnte. Die ordentliche Kündigung wurde allerdings akzeptiert, und der Beklagte ist trotz Versiegelung der Halle durch die Stadt Essen zur Herausgabe verpflichtet.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 276/22 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Räumungspflicht: Der Beklagte muss die gemietete Gewerbelagerhalle geräumt an die Kläger übergeben.
Kosten des Rechtsstreits: Diese trägt der Beklagte.
Kündigung des Mietverhältnisses: Die außerordentliche Kündigung war nicht gerechtfertigt, aber die ordentliche Kündigung war wirksam.
Vertragswidrige Nutzung: Eine solche Nutzung der Lagerhalle als Lackiererei konnte nicht eindeutig festgestellt werden.
Fristgemäße Beendigung: Das Mietverhältnis endete ordnungsgemäß zum 31.12.2022.
Einwand der Unmöglichkeit: Der Einwand des Beklagten, er könne die Halle nicht herausgeben, da sie versiegelt wurde, wurde abgelehnt.
Vorläufige Vollstreckbarkeit: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: Dieser wurde auf 9.600 Euro festgesetzt.
[toc]
Gewerberaummietverträge: Fristlose Kündigung bei vertragswidriger Nutzung
Ein Gewerberaummietvertrag kann unter bestimmten Umständen fristlos gekündigt werden, insbesondere wenn der Mieter die vertraglich vereinbarte Nutzung missachtet. Eine vertragswidrige Nutzung liegt vor, wenn der Mieter die Mietsache für andere Zwecke nutzt, als dies im Vertrag vereinbart wurde. In diesem Fall kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und bei Fortsetzung des vertragswidrigen Verhaltens eine fristlose Kündigung aussprechen.
Die fristlose Kündigung muss jedoch genau begründet werden und strenge Anforderungen erfüllen. Der Vermieter muss dem Mieter eine[…]