Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Zeitsoldat – fristlose Entlassung wegen Kokainkonsums

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt – Az.: 1 L 4/22 – Urteil vom 25.10.2022

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle – 5. Kammer – vom 10. November 2021 geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Zusammenfassung
Eine Soldatin wurde fristlos entlassen, nachdem sie zugegeben hatte, regelmäßig Kokain zu konsumieren. Obwohl ihre Vorgesetzten ihre guten Leistungen, ihr Geständnis und ihre Zusammenarbeit bei der Aufklärung des Vorfalls hervorhoben, entschied die Bundeswehr, dass ihr Verhalten gegen ihre Dienstpflichten verstieß und das Vertrauen in sie als Soldatin zerstörte. Die Bundeswehr argumentierte, dass der Drogenkonsum von Soldaten die Einsatzbereitschaft und die Sicherheit gefährden könne und dass es wichtig sei, mit dem Statusrecht gegen Drogenmissbrauch vorzugehen. Eine Ausnahme von der Entlassung wurde nicht gerechtfertigt, obwohl die Disziplinarvorgesetzten eine Warnung empfohlen hatten. [….]
Tatbestand
Die 1988 geborene Klägerin wendet sich gegen ihre fristlose Entlassung aus dem Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit.

Die Klägerin trat am … 2016 in die Bundeswehr ein und wurde am … 2016 in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit berufen. Zuletzt wurde sie als Stabsgefreite auf einem Dienstposten in der 1. Kompanie des Logistikbataillons … in B-Stadt verwendet. Das reguläre Ende ihrer Dienstzeit war auf den … 2028 bestimmt.

Am 20. September 2019 wurde in der Kaserne ein dienstliches Gespräch mit der Klägerin zum Thema Betäubungsmittelkonsum und zu den Möglichkeiten der Aufdeckung von Betäubungsmittelbesitz und -konsum bei Soldaten geführt. Ohne dass ein konkret gegen sie gerichteter Anfangsverdacht geäußert worden war, räumte die Klägerin ein, dass sie seit Mai 2019 in unregelmäßigen Abständen am Wochenende, seit August 2019 auch an Wochentagen – ausschließlich nach Dienstschluss – in der militärischen Unterkunft Kokain konsumiert habe. Wöchentlich habe sie bis zu einem Gramm Kokain verbraucht, wobei es auch Wochen gegeben habe, in denen kein Konsum stattgefunden habe. Dass sie mit der Einnahme des Rauschgifts begonnen habe[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv