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Parkplatzunfall bei grobem Sorgfaltspflichtverstoß beim Rückwärtsfahren

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Unfall auf Parkplatz: Haftung bei grobem Sorgfaltspflichtverstoß
Das Landgericht Schweinfurt hat in einem Fall von Parkplatzunfall aufgrund eines groben Sorgfaltspflichtverstoßes beim Rückwärtsfahren entschieden. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Urteil hebt hervor, dass die Beklagte beim Rückwärtsfahren erhöhte Sorgfaltspflichten verletzt hat und somit vollständig für den Schaden haftet.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 33 S 68/14  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Abänderung des Urteils des Amtsgerichts zu Gunsten der Klägerin.
Die Beklagten haften als Gesamtschuldner für den entstandenen Schaden.
Grober Sorgfaltspflichtverstoß der Beklagten beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz.
Erhöhte Betriebsgefahr des Fahrzeugs der Beklagten, Betriebsgefahr des klägerischen Pkw tritt zurück.
Schadensersatzanspruch der Klägerin weitgehend anerkannt, bis auf einen Teil der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
Reparaturkosten und Wertminderung des Fahrzeugs der Klägerin sind unstreitig.
Mietwagenkosten der Klägerin sind erstattungsfähig.
Zins- und Kostenentscheidung basierend auf entsprechenden rechtlichen Grundlagen.

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(Symbolfoto: Evgenii Panov /Shutterstock.com)

Bei einem Parkplatzunfall, der sich beim Rückwärtsfahren ereignet hat, besteht eine erhöhte Sorgfaltspflicht für den rückwärtsfahrenden Fahrzeugführer. In einem solchen Fall hat das Landgericht Schweinfurt entschieden, dass die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurden, da die Beklagte einen groben Sorgfaltspflichtverstoß begangen hatte. Das Urteil betont, dass die erhöhte Betriebsgefahr des Fahrzeugs der Beklagten[…]


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