Urteil: Lange Freiheitsstrafen bei Bagatelldelikt – OLG Hamm entscheidet
Das Gericht hat entschieden, dass trotz geringen Schadens die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen gerechtfertigt war, um auf den Angeklagten einzuwirken.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Zentrale Punkte aus dem Urteil:
Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten.
Der Angeklagte nutzte wiederholt Verkehrsmittel ohne den erforderlichen Fahrschein zu lösen.
Es wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte bereits erheblich vorbestraft war.
Trotz des geringen entstandenen Schadens wurden kurze Freiheitsstrafen verhängt, um auf den Angeklagten einzuwirken.
Das Landgericht hat die Geständnisse des Angeklagten und bereits verbüßte Ersatzfreiheitsstrafen berücksichtigt.
Keine Bildung von Gesamtstrafen aufgrund unklarem Vollstreckungsstand früherer Verurteilungen.
Die Revision des Angeklagten wurde als nicht begründet verworfen.
Die Strafzumessung ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters und war in diesem Fall rechtlich nicht zu beanstanden.
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Die Verhängung einer nicht nur kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikten ist in Deutschland möglich, auch wenn es sich um geringfügige Vergehen handelt. Dabei werden die Umstände der Tat und des Täters berücksichtigt, um die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen zu rechtfertigen. Trotzdem ist eine Geldstrafe nicht die einzige Option. Die Anforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe sind von Fall zu Fall unterschiedlich und hängen von den spezifischen Umständen ab. Im folgenden Beitrag wird ein konkretes Urteil zu diesem Thema vorgestellt und besprochen.
Fahrscheinlose Bahnnutzung führt zu mehrmonatiger Haftstrafe
Der Angeklagte nutzte mehrfach die Deutsche Bahn, ohne einen gültigen Fahrschein zu besitzen. In vier Fällen fuhr er jeweils mit unterschiedlichen Zügen, ohne das entsprechende Ticket zu kaufen. Der Schaden belief sich pro Fahrt auf 6,50 bis 10,50 Euro.
Mehrfach vorbestraft und uneinsichtig
Das Amtsgericht Essen verurteilte den Angeklagten wegen dieser vier Fälle des Erschleichens von Leistungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben M[…]