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Kündigungsarten im Arbeitsrecht

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Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer wird in der gängigen Praxis durch eine Kündigung beendet. Über diese Thematik machen sich der Arbeitnehmer und auch der Arbeitgeber jedoch für gewöhnlich erst dann Gedanken, wenn es akut wird. Das Hintergrundwissen über die Thematik Kündigung ist jedoch enorm wichtig, da die Kündigung auch rasch für arbeitsrechtlichen Ärger sorgen kann. In der gängigen Praxis sind es in erster Linie die Rechte und Pflichten der beiden Seiten, die mitunter Gerichte beschäftigen.

Um diesen Ärger zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, welche Arten der Kündigung es gibt und auf welchen rechtlichen Grundlagen die Kündigung beruht. Diese Thematiken sind sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gleichermaßen von Relevanz und dementsprechend sollten beide Seiten auch mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als rechtliche Grundlage für die Kündigung vertraut sein. Zudem ist es auch wichtig zu wissen, welche Fristen für die Kündigung eingehalten werden müssen und zu welchem Zeitpunkt unter welchen Voraussetzungen welche Kündigungsart rechtlich gerechtfertigt ist. Dem reinen Grundsatz nach unterscheidet der Gesetzgeber zwischen der ordentlichen respektive fristgerechten Kündigung und der außerordentlichen respektive fristlosen Kündigung. Lesen Sie weiter, um alle wichtigen Informationen zum Thema Kündigungsarten im Arbeitsrecht zu erfahren.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Arbeitsverhältnisse können durch verschiedene Kündigungsarten beendet werden.
Ordentliche Kündigung: Beachtung gesetzlicher Kündigungsfristen, abhängig von Betriebszugehörigkeit.
Außerordentliche Kündigung: Erfordert wichtigen Grund, beendet Arbeitsverhältnis sofort.
Kündigungsgründe variieren: betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt.
Sonderfälle: Änderungskündigung bei Vertragsänderungen,


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