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Fahrerlaubniserteilung nach Entziehung wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Kein Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei Gefährdung des Straßenverkehrs
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte die Berufung eines Klägers gegen die Nichterteilung seiner Fahrerlaubnis ab. Der Kläger wurde zuvor wegen Nötigung im Straßenverkehr und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs strafrechtlich verurteilt. Die Entscheidung basierte auf der Annahme, dass die strafrechtlichen Feststellungen und die daraufhin eingeforderten negativen medizinisch-psychologischen Gutachten die Zweifel an der Fahreignung des Klägers bestätigen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 ZB 14.1452  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Ablehnung der Berufung: Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt.
Strafrechtliche Verurteilung: Der Kläger wurde wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs strafrechtlich verurteilt.
Entzug der Fahrerlaubnis: Dies führte zum Entzug seiner Fahrerlaubnis.
Anforderung eines Gutachtens: Die Behörde forderte vom Kläger ein medizinisch-psychologisches Gutachten.
Negative Gutachten: Der Kläger legte zwei negative Gutachten vor, die seine Fahruntauglichkeit bestätigten.
Keine Berücksichtigung der Videoaufzeichnungen: Das Gericht lehnte die Berücksichtigung der vom Kläger eingereichten Videoaufzeichnungen ab.
Bindung an strafrechtliche Feststellungen: Das Gericht sah sich an die Feststellungen des Strafverfahrens gebunden.
Kostenpflicht des Klägers: Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

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Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs muss ein Kläger verschiedene Bedingungen erfüllen, um die Wiedererteilung zu erreichen. Eine Verurteilung wegen Nötigung kann dazu führen, dass das Amtsgericht die Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB entzieht.

Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist neben dem Bestehen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) auch eine neue Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Im wei[…]


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