Von Trunkenheit zur Straßenverkehrsgefährdung – Keine Fahrerlaubnisentziehung?
Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte einen Angeklagten wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung infolge Alkoholgenusses zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen und verhängte ein dreimonatiges Fahrverbot. Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Verkehrstherapie und Alkoholseminaren wurde festgestellt, dass keine charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen mehr vorliegt, weshalb der Führerschein zurückgegeben wurde.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: (295 Cs) 3012 Js 7602/14 (148/14) >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Verurteilung zu 40 Tagessätzen Geldstrafe aufgrund von fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch Alkohol.
Dreimonatiges Fahrverbot für den Angeklagten.
Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl, beschränkt auf den Rechtsfolgenausspruch.
Erstmalige Straftat des Angeklagten mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,53 ‰.
Teilnahme an Verkehrstherapie und Alkoholseminaren als Nachweis der Besserung.
Feststellung der charakterlichen Eignung zum Führen von Fahrzeugen durch das Gericht.
Rückgabe des Führerscheins nach Verbüßung des Fahrverbots.
Kostenentscheidung gemäß § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO.
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