Anordnung einer Maßregel nach Gesetzesgrundlage: Analyse eines Urteils
Das BayObLG hat in seinem Beschluss vom 06.09.2023 die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth als unbegründet verworfen. Wesentlich ist hierbei, dass die Anordnung einer Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis aufgehoben wurde. Der Fall beinhaltet eine detaillierte juristische Auseinandersetzung mit den Grundsätzen der Urteilsverkündung und deren Rechtsfolgen, insbesondere im Kontext der Anordnung von Maßregeln nach §§ 69, 69a StGB.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Revision verworfen: Das BayObLG hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zurückgewiesen.
Aufhebung der Sperrfrist: Eine wichtige Entscheidung war die Aufhebung der Anordnung einer Sperrfrist für die Fahrerlaubnis.
Kosten des Revisionsverfahrens: Der Beschwerdeführer muss die Kosten der Revision tragen, mit einer Ermäßigung der Gebühren um ein Viertel.
Verurteilung des Angeklagten: Ursprünglich wurde der Angeklagte wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und Fahrens trotz Fahrverbots verurteilt.
Keine Verkündung einer Sperrfrist: Das Amtsgericht hat in seiner Urteilsverkündung keine Sperrfrist ausgesprochen, was später relevant wurde.
Bedeutung der Urteilsformel: Die verkündete Urteilsformel ist für die Bestimmung der Rechtsfolgen maßgeblich und war in diesem Fall entscheidend.
Kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot: Das Landgericht durfte aufgrund des Verschlechterungsverbots keine neue Entscheidung zur Sperrfrist treffen.
Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls: Das Protokoll hatte entscheidende Beweiskraft bezüglich der nicht verkündeten Sperrfrist.
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Die Urteilsformel in Verbindung mit der Anordnung einer Maßregel gemäß §§ 69, 69a StGB betreffend den Entzug der Fahrerlaubnis und die damit einhergehende Neuerteilungssperre ist ein besonders komplexes und heikles juristisches Feld. Es sind strenge Kriterien und Standards zu erf[…]