Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat eine Verletztenrente von 20 Prozent bestätigt, da keine ausreichenden medizinischen Befunde für eine höhere Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegen. Der Kläger muss sich damit zufriedenstellen, dass seine Rente auf Basis einer MdE von 20 Prozent weiterhin gewährt wird. Die Entscheidung unterstreicht die=hohen Anforderungen an die Beweisführung bei der Feststellung von MdE im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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✔ Kurz und knapp
Der Kläger erlitt 2016 einen Arbeitsunfall mit Knieverletzung und erhielt zunächst 30%, später 20% Verletztenrente.
Nach weiteren Operationen und Begutachtungen bestand Streit über die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).
Das Gericht folgte der Einschätzung des Sachverständigen Dr. G., der trotz Bewegungseinschränkungen und Instabilität aufgrund des funktionellen Befunds eine MdE von nur 20% annahm.
Neuere medizinische Befunde rechtfertigten keine höhere MdE-Bewertung als 20%.
Entscheidend für die MdE-Bewertung ist der funktionelle, nicht nur der bildgebende Befund.
Hohe Beweisanforderungen an Gesundheitsstörungen, die der MdE zugrunde liegen.
Verletztenrente nach Arbeitsunfall: Gerichtsurteil bestätigt MdE von 20 Prozent
Verletzungen durch Arbeitsunfälle können für Betroffene schwerwiegende Folgen haben. Nicht nur die körperlichen Schäden, sondern auch die finanziellen Konsequenzen können eine große Belastung darstellen. In solchen Fällen können Arbeitnehmer Anspruch auf eine sogenannte Verletztenrente haben, die sie vor den wirtschaftlichen Auswirkungen des Unfalls schützen soll.
Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür sind jedoch komplex und nicht immer leicht zu erfüllen. Entscheidend sind unter anderem die Art und Schwere der Verletzung, das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie der Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und gesundheitlichen Folgen. Nicht selten kommt es daher zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Unfallversicherungsträgern über die korrekte Bemessung der Rente.
Im folgenden Beitrag werden wir uns genauer mit einem konkreten Gerichtsurteil zu diesem The[…]