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Fristlose Arbeitnehmerkündigung wegen Verletzung von Vermögensinteressen des Arbeitgebers

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Vermögensinteressen missachtet: Fristlose Kündigung für Arbeitnehmer
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die fristlose Kündigung eines Lageristen bestätigt, da dieser in betrügerischer Absicht und zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil aktiv an der Beschaffung und dem Verkauf gestohlener Möbel beteiligt war. Die Kündigung erfolgte trotz seiner langjährigen Beschäftigungsdauer, da sein Verhalten das Vertrauen des Arbeitgebers nachhaltig zerstörte und keine milderen Mittel wie eine Abmahnung oder ordentliche Kündigung in Frage kamen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Sa 597/14  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Fristlose Kündigung eines Lageristen aufgrund schwerwiegender Pflichtverletzung.
Beteiligung an illegaler Beschaffung und Verkauf von Möbeln aus dem Unternehmen und der Schwesterfirma.
Langjährige Beschäftigungsdauer des Klägers und sein Alter wurden bei der Entscheidung berücksichtigt.
Erhebliche Beeinträchtigung der Vermögensinteressen des Arbeitgebers und eines verbundenen Unternehmens.
Keine milderen Mittel (wie Abmahnung) anwendbar, da eine Verhaltensänderung des Klägers nicht zu erwarten war.
Die Pflichtverletzung wiegt besonders schwer, da sie planmäßig und wissentlich erfolgte.
Die Kündigungserklärungsfrist nach § 626 Abs. 2 BGB wurde eingehalten.
Kein Anspruch des Klägers auf Zwischenzeugnis oder Weiterbeschäftigung.

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