Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Parkt man sein Fahrzeug im absoluten Halteverbot und kommt es aufgrund der eingeschränkten Fahrbahnbreite zu einer Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit dem parkenden Fahrzeug, so trägt der verbotswidrig parkende Fahrzeugführer ein Mitverschulden in Höhe der Betriebsgefahr an dem Unfall (20-30 %). Das im Parkverbot abgestellte Fahrzeug begründet in der Regel eine gefährliche Verkehrssituation, welche bei der Haftungsabwägung nicht unberücksichtigt bleiben kann (AG Bremen, Az: 25 C 357/13, Urteil vom 06.12.2013).[…]