Wohnungsrecht beeinflusst Pflichtteilsergänzungsrecht: OLG München klärt Abschmelzungsfrist
Das Oberlandesgericht München hat in seinem Urteil entschieden, dass der Kläger einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung hat. Dies betrifft insbesondere das Grundstück Fl.Nr. 93, bei dem aufgrund eines vorbehaltenen Wohnungs- und Mitbenutzungsrechts die Abschmelzungsfrist gemäß § 2325 Abs. 3 BGB gehemmt wurde. Der Beklagte muss daher die Zwangsvollstreckung in die betroffenen Grundstücke dulden.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Der Kläger ist berechtigt, einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend zu machen.
Grundstück Fl.Nr. 93: Besonderer Fokus liegt auf dem Grundstück Fl.Nr. 93, auf dem der Erblasser ein Wohnungsrecht vorbehalten hatte.
Hemmung der Abschmelzungsfrist: Durch das vorbehaltene Wohnungsrecht wurde der Beginn der Abschmelzungsfrist gehemmt.
Keine landwirtschaftliche Nutzung: Der ursprüngliche landwirtschaftliche Betrieb wurde zum Zeitpunkt der Übergabe aufgegeben und nicht wieder aufgenommen.
Entscheidende Nutzungsberechtigung: Der Erblasser durfte das Grundstück Fl.Nr. 93 weiterhin vollständig nutzen.
Zwangsvollstreckung: Der Beklagte muss die Zwangsvollstreckung in die betroffenen Grundstücke dulden.
Berufungserfolg: Die Berufung des Klägers hatte überwiegend Erfolg.
Ausnahme bei Wohnungsrecht: Im Vergleich zum Nießbrauch, wird beim Wohnungsrecht nur ausnahmsweise eine Hemmung der Abschmelzungsfrist angenommen.
Verständnis des Pflichtteilsergänzungsrechts: Einfluss des Wohnungsrechts auf die Abschmelzungsfrist
Das Pflichtteilsergänzungsrecht spielt in der Erbschaftsrechts eine entscheidende Rolle. Grundsätzlich ermöglicht es Erbberechtigten, ihren Anspruch auf einen bestimmten Anteil am Nachlass geltend zu machen, auch wenn der Erblasser in seinem Testament anders entschieden hat. Einer der geregelten Aspekte ist die sogenannte Abschmelzungsfrist, welche den zeitlichen Ablauf des Pflichtteilsansp[…]