Das Urteil befasst sich mit der komplexen Thematik des Erbrechts im Kontext internationaler Verhältnisse. Im Zentrum steht die Wirksamkeit eines Erbvertrags und die konkludente Rechtswahl, die besonders relevant sind, da der Erblasser sowohl die deutsche als auch die südafrikanische Staatsbürgerschaft besaß und Vermögen in mehreren Ländern hatte. Zusätzlich werden Fragen der Testierfähigkeit und die Anfechtung des Erbvertrags durch nahestehende Personen betrachtet.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 970 VI 1412/19 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Erbvertrag zwischen Erblasser und seiner Mutter, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
Fehlen einer expliziten Rechtswahlklausel im Erbvertrag, was Rechtsunsicherheit erzeugt.
Die Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung wird infrage gestellt.
Anfechtung des Erbvertrags durch die Ehefrau und adoptierte Tochter des Erblassers.
Diskussion über die Anwendung von deutschem oder südafrikanischem Recht.
Fragen zur Gültigkeit des Testaments und der damit verbundenen Verfügungen.
Bedeutung der internationalen Zuständigkeit gemäß der EuErbVO.
Unterschiedliche Rechtsauffassungen bezüglich Pflichtteilsrecht und Testierfreiheit in Deutschland und Südafrika.
Der Komplexe Fall des Erbvertrags und der Konkludenten Rechtswahl
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens am Amtsgericht Hamburg-St. Georg wurde ein komplexer Erbfall verhandelt, der weitreichende Fragen zum deutschen und internationalen Erbrecht aufwarf. Kern des Falles war der Erbvertrag zwischen dem verstorbenen Professor Dr. H., der sowohl die deutsche als auch die südafrikanische Staatsbürgerschaft besaß, und seiner Mutter G.B., sowie die Gültigkeit eines späteren Testaments.
Die Testamentserrichtung und ihre Anfechtung
Professor Dr. H. hinterließ Vermögen in Südafrika, Deutschland und der Schweiz, was die Rechtslage komplizierte. Ein handschriftliches Testament aus dem Jahr 1976 setzte seine Mutter als Alleinerbin e[…]