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Entstehung eines Notwegrechts aus Gemeinem Recht – Voraussetzungen

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Notwegerecht aus Gemeinem Recht: Voraussetzungen und Entstehung
Das Oberlandesgericht Nürnberg beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zurückzuweisen, da keine Erfolgsaussichten bestehen. Der Streit betrifft die Nutzung eines Weges durch die Klägerin auf dem Grundstück des Beklagten und die damit verbundene Frage einer Notwegrente. Das Landgericht hatte zuvor die Klage der Klägerin abgewiesen und einen bestimmten Verlauf des Notwegs sowie eine jährliche Notwegrente festgelegt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 1440/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Rückweisung der Berufung: Das OLG Nürnberg sieht keine Erfolgschancen für die Berufung der Klägerin.
Streit um Wegnutzung: Kern des Streits ist das Recht der Klägerin zur Nutzung eines Weges auf dem Grundstück des Beklagten.
Keine altrechtliche Dienstbarkeit: Das Landgericht verneinte das Bestehen einer altrechtlichen Dienstbarkeit, die der Klägerin die Wegnutzung erlaubt hätte.
Feststellung der Notwegrente: Das Landgericht legte eine jährliche Notwegrente fest, die die Klägerin an den Beklagten zu zahlen hat.
Einspruch gegen die Widerklage: Die Klägerin strebt mit ihrer Berufung auch die Abweisung der Widerklage des Beklagten an.
Fehlende grundsätzliche Bedeutung: Das Gericht sieht in der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung für die Rechtsfortbildung oder Rechtsprechungseinheit.
Anspruch auf Wegnutzung: Die Klägerin stützt ihren Anspruch auf eine nicht eingetragene, altrechtliche Dienstbarkeit, die durch langjährige Nutzung entstanden sein soll.
Alternativweg vorgeschlagen: Der Beklagte hatte der Klägerin die Nutzung eines alternativen Weges angeboten.

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Das Notwegrecht im Fokus der Rechtsprechung
Das Notwegrecht stellt ein bedeutendes Thema im Bereich des Zivilrechts dar und berührt die Interessen von Grundstückseigentümern auf eine ganz besondere Weise. Es handelt sich um einen juristischen Sachverhalt, der die Nutzung fremder Grundstücke unter bestimmten Voraussetzungen regelt.[…]


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