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Verkehrsunfall im fließenden Verkehr mit einer geöffneten Fahrertür

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Unfallchaos im fließenden Verkehr: Geöffnete Fahrertür sorgt für Kollision
Das Urteil des LG Hamburg befasst sich mit einem Verkehrsunfall, der durch eine geöffnete Fahrertür im fließenden Verkehr verursacht wurde. Der Beklagte, der die Tür öffnete, wird für den Unfall verantwortlich gemacht und muss den entstandenen Schaden teilweise ersetzen. Die Klage des Geschädigten wurde größtenteils anerkannt, wobei die Betriebsgefahr des eigenen Fahrzeugs des Klägers eine untergeordnete Rolle spielte.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 323 O 289/21  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Verkehrsunfall verursacht durch eine unachtsam geöffnete Fahrertür.
Haftung des Fahrers, der die Tür geöffnet hat.
Schadenersatzforderung des Klägers teilweise anerkannt.
Beweislast liegt beim Fahrer des geöffneten Fahrzeugs.
Mitverschulden des geschädigten Fahrers nicht nachweisbar.
Betriebsgefahr des geschädigten Fahrzeugs als untergeordnet bewertet.
Rechtsanwaltskosten müssen teilweise erstattet werden.
Zinsansprüche aus den §§ 286 I, 288 I BGB anerkannt.

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Haftung bei Verkehrsunfällen: Die Rolle geöffneter Fahrzeugtüren
(Symbolfoto: Ground Picture /Shutterstock.com)

Das Thema Verkehrsunfälle berührt einen kritischen Aspekt des Straßenverkehrs und wirft wichtige Fragen zur Haftung und Schadenersatzansprüchen auf. Insbesondere wenn es um Unfälle im fließenden Verkehr geht, bei denen eine geöffnete Fahrertür eine zentrale Rolle spielt, ergeben sich spezifische rechtliche Herausforderungen. Die Beurteilung solcher Fälle durch Gerichte, wie beispielsweise das LG Hamburg, trägt zur Klärung der Haftungsfrage bei und setzt Präzedenz[…]


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