Verletztengeld nach Unfall: Wie lange dauert die Arbeitsunfähigkeit?
Das Landessozialgericht Hamburg hat im Fall L 2 U 37/21 entschieden, dass der Kläger, ein Unternehmensberater, nach einem Verkehrsunfall keinen weiteren Anspruch auf Verletztengeld über den 30. September 2018 hinaus hat. Trotz seiner geltend gemachten psychischen Beeinträchtigungen wie Posttraumatische Belastungsstörung und Anpassungsstörung folgte das Gericht den Einschätzungen des Sachverständigen, dass eine länger andauernde unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht anzuerkennen sei.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Die zentralen Punkte aus dem Urteil:
Der Kläger erlitt am 23. Juni 2018 einen Verkehrsunfall und beanspruchte daraufhin Verletztengeld.
Diagnostiziert wurden eine Gehirnerschütterung, HWS-Distorsion und später eine Posttraumatische Belastungsstörung.
Die Beklagte zahlte zunächst Vorschüsse auf das Verletztengeld bis 30. September 2018.
Ein Gutachten stellte später fest, dass eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht länger als sechs Wochen anzunehmen sei.
Der Kläger argumentierte gegen das Gutachten, behauptete eine anhaltende Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Unfallfolgen.
Das Gericht stützte sich auf das Gutachten, wonach die psychischen Beeinträchtigungen des Klägers größtenteils schädigungsunabhängig seien.
Die Revision wurde nicht zugelassen, die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Der Kläger hat somit ab dem 1. Oktober 2018 keinen Anspruch mehr auf Verletztengeld.
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Verletztengeld und Arbeitsunfähigkeit: Rechtliche Aspekte
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