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Fahrzeugkaufvertrag – Anspruch auf kleinen Schadenersatz

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Klage gegen Abgasskandal: Kein Anspruch auf kleinen Schadenersatz?
Das Oberlandesgericht Köln wies die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aachen zurück. Zentral war die Frage des kleinen Schadensersatzes im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkaufvertrag. Der Kläger konnte keine überzeugenden Argumente vorbringen, die eine Rechtsverletzung oder eine andere Entscheidungsgrundlage nachweisen. Besonders relevant war die Berechnung der Nutzungsentschädigung und des Restwerts des Fahrzeugs, die zusammen den möglichen Schadensersatzanspruch des Klägers vollständig aufzehrten.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 127/22   >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

Zurückweisung der Berufung: Das OLG Köln bestätigte das Urteil des Landgerichts Aachen und wies die Berufung des Klägers zurück.
Kosten des Berufungsverfahrens: Der Kläger muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
Keine Aussicht auf Erfolg: Das Gericht sah keine Aussicht auf Erfolg für das Rechtsmittel des Klägers.
Keine grundsätzliche Bedeutung: Die Rechtssache wurde nicht als von grundsätzlicher Bedeutung eingestuft.
Berechnung des kleinen Schadensersatzes: Der Kläger konnte keine stichhaltigen Argumente zur Berechnung des kleinen Schadensersatzes vorlegen.
Restwert des Fahrzeugs und Nutzungsentschädigung: Diese beiden Faktoren wurden in der Entscheidung berücksichtigt und führten zur Aufzehrung eines potenziellen Schadensersatzanspruchs.
EuGH-Urteil: Trotz Berufung auf ein EuGH-Urteil konnte der Kläger die Berechnungsweise der Nutzungsentschädigung nicht infrage stellen.
Vorteilsausgleich: Das Gericht betonte die Bedeutung des Vorteilsausgleichs, wonach der Kläger trotz Nutzung des Fahrzeugs keinen unangemessenen Nachteil erlitt.

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Fahrzeugkaufvertrag und kleiner Schadenersatz: Eine juristische Betrachtung


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