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Verkehrsunfall: Beauftragung eines Gutachters immer zulässig?

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Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, ist die Beweissicherung für die geschädigte Person von entscheidender Bedeutung. KFZ-Gutachten sind hierfür ein überaus adäquates Mittel, es müssen jedoch im Zuge der Beauftragung von einem Gutachter gewisse Kriterien beachtet werden. Besonders die Frage, ob die Beauftragung eines Gutachters immer zulässig ist, steht hierbei im Mittelpunkt. Hier in diesem Artikel gehen wir auf diese Frage ein und erläutern Ihnen auch den rechtlichen Hintergrund. Zudem zeigen wir die verschiedenen Arten der Gutachten auf und geben Tipps, wie Sie idealerweise mit den Versicherungsgesellschaften umgehen.


✔ Das Wichtigste in Kürze

Beweissicherung nach Verkehrsunfall: KfZ-Gutachten sind essentiell, aber es gibt Kriterien bei der Beauftragung.
Gesetzliche Grundlagen: §§ 249 Abs. 2 S. 1 und 823 BGB regeln Schadensersatz und die Pflicht des Schadensverursachers.
Bagatellgrenze: Nicht jeder Schaden rechtfertigt ein Gutachten; es gibt eine Grenze für die Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten.
Versicherungen und Gutachterkosten: Versicherer zögern oft bei der Kostenerstattung; Widerspruch und gerichtliche Schritte können notwendig sein.
Gutachterkosten bei Teilschuld: Bei einer Teilschuld wird die Erstattung der Gutachterkosten anteilig reduziert.
Arten von Gutachten: Unterschiede zwischen Vollgutachten, Kurzgutachten und Online-Gutachten.
Fallstricke und häufige Fehler: Wichtige Punkte bei der Schadensdokumentation und Kommunikation mit der Versicherung.

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Gesetzliche Grundlagen
Beweissicherung nach Verkehrsunfällen: Wann und warum ein Kfz-Gutachten entscheidend ist und wie man mit Versicherungen umgeht. (Symbolfoto: loraks /Shutterstock.com)

Gutachten dienen in erster Linie der Beweissicherung von geschädigten Personen. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die §§ 249 Abs. 2 S. 1 sowie 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In dem § 249 Abs. 2 S. 1 ist festgelegt, dass diejenige Person, der durch eine andere Person Schad[…]


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