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Tierarzthaftung – Risikoaufklärung vor Operation eines Pferdes

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Tierarzthaftung: Operation mit tödlichem Ausgang
Das Oberlandesgericht München entschied, dass die Klage bezüglich der Tierarzthaftung und Risikoaufklärung bei einer Pferdeoperation gerechtfertigt ist, da die Aufklärung durch die Beklagten unzureichend und irreführend war.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 U 2405/16  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Zentrale Punkte aus dem Urteil:

Abänderung des Urteils: Das OLG München änderte das Urteil des Landgerichts München I, das die Klage ursprünglich abgewiesen hatte.
Schadensersatzansprüche: Die Klägerin forderte Schadensersatz nach der tierärztlichen Behandlung ihrer Zuchtstute, die infolge einer Operation euthanasiert werden musste.
Unzureichende Aufklärung: Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin über die Risiken der Operation nicht ausreichend aufgeklärt wurde.
Falsche Risikobewertung: Der von den Beklagten bereitgestellte Aufklärungsbogen vermittelte ein irreführendes Bild der Operationsrisiken, insbesondere der Gefahr einer Sepsis.
Bedeutung des ideellen Wertes: Das Gericht erkannte an, dass neben materiellen auch ideelle Werte des Tieres bei der Aufklärung eine Rolle spielen.
Entscheidungskonflikt der Klägerin: Es wurde angenommen, dass die Klägerin bei korrekter Aufklärung möglicherweise anders entschieden hätte.
Zurückverweisung an das Landgericht: Der Fall wurde zur Klärung des Schadensbetrages und der Kosten an das Landgericht München I zurückverwiesen.
Keine Zulassung der Revision: Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und eine Revision wurde nicht zugelassen.

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(Symbolfoto: Michael Ben Cartwright /Shutterstock.com)

In der rechtlichen Auseinandersetzung um die Tierarzthaftung und Risikoaufklärung vor einer Operation eines Pferdes stehen grundlegende Fragen im Mittelpunkt: In welchem Umfang muss ein


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