OLG Celle, Az.: 32 Ss 176/14, Urteil vom 26.11.2014
Die Revision wird verworfen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Landeskasse auferlegt.
Gründe
I.
Das Amtsgericht Hannover verurteilte den Angeklagten am 10.02.2014 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten.
Gegen dieses Urteil wandte sich der Angeklagte mit seiner Berufung und dem Ziel eines Freispruchs. Die 5. kleine Strafkammer des Landgerichts Hannover hob darauf das amtsgerichtliche Urteil auf und sprach den Angeklagten insgesamt frei.
II.
1. Nach den Feststellungen des Landgerichts hielt sich der Angeklagte am 23. Mai 2013 gegen 18:30 Uhr jedenfalls mehrere Minuten vor der Eingangstür des A. Supermarktes in der B. Straße in H. auf und ging dort mehrfach auf und ab. Was er genau dort tat, konnte nicht aufgeklärt werden. Ein unbekannter Täter nahm im Geschäft zwei Fernsehbildschirme im Wert von jeweils 199,- EUR an sich und strebte damit auf die Eingangstür zu, in deren unmittelbarer Nähe sich der Angeklagte aufhielt. Die Eingangstür, die lediglich durch eine von außen auslösende Lichtschranke zu öffnen ist, öffnete sich aus ungeklärtem Grund und der unbekannte Täter verließ durch sie mit den beiden Fernsehgeräten den Supermarkt. Eine Kassiererin, die Zeugin K., bemerkte dies und rief den Kunden zu: “Da haut gerade einer ab.“, deutete dann auf den Angeklagten, der ihr bereits während seines mehrminütigen Aufenthalts vor der Tür aufgefallen war, und rief: „Der gehört auch dazu.“ Eine an der Kasse anstehende Kundin, die Zeugin und spätere Geschädigte B., nahm dies zum Anlass, dem Angeklagten nachzueilen. Da der Angeklagte Anstalten traf, den Laden durch den Ausgangsbereich wieder zu verlassen, packte sie ihn zunächst hinten an der Jacke. Als er sich anschickte, sich ihrem Griff zu entziehen und in Richtung der Fahrradständer ging, kamen noch eine zweite Kassiererin und weitere Kunden hinzu. Der Angeklagte schrie die anwesenden Personen an und strebte weiter in Richtung des Fahrradständers. Er schrie, die Zeugin B. solle ihn loslassen. Dennoch packte sie den Angeklagten, den sie für einen Komplizen des Ladendiebs hielt, links am Arm bz[…]