Blue-Pencil-Test: Zweistufige Ausschlussfrist im Formulararbeitsvertrag wirksam
Das Landesarbeitsgericht Köln wies die Berufung des Klägers ab, da sein Anspruch auf Überstundenvergütung durch die Nichteinhaltung der drei Monate dauernden Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag verfallen ist. Trotz inhaltlicher Bedenken gegen einige Klauseln des Vertrages, wurde die Frist als rechtswirksam und nicht unangemessen betrachtet.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Zentrale Punkte aus dem Urteil:
Der Kläger, ein ehemaliger Kraftfahrer, forderte eine Vergütung für geleistete Überstunden von der Beklagten, einer Spedition.
Die Berufung bezog sich auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Köln, das eine Forderung von 7.779,21 EUR für 743 Überstunden abwies.
Der Arbeitsvertrag enthielt eine zweistufige Ausschlussfrist, wonach Ansprüche binnen drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen.
Der Kläger machte seinen Anspruch erst nach Ablauf dieser Frist geltend, was zum Verfall des Anspruchs führte.
Das Gericht erklärte die Ausschlussfrist für rechtswirksam und mit den §§ 305 ff. BGB vereinbar.
Obwohl der Kläger die Wirksamkeit der Frist aufgrund fehlender Worte und Widersprüchlichkeiten anfocht, blieb die Regelung bestehen.
Die Frist von drei Monaten wurde als nicht unangemessen und als üblich im Arbeitsrecht angesehen.
Der Kläger musste die Kosten des erfolglosen Rechtsmittels tragen, eine Revision wurde nicht zugelassen.
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Der rechtliche Umgang mit Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen
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