Geschwindigkeitskontrollen an Unfallschwerpunkten zulässig
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Feststellungsklage gegen die Durchführung polizeilicher Geschwindigkeitskontrollen unzulässig ist. Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass die Kontrollen rechtswidrig waren und ausschließlich aus fiskalischen Interessen stattfanden.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Wichtigste Punkte aus dem Urteil:
Klage unzulässig: Die Feststellungsklage gegen die polizeilichen Geschwindigkeitskontrollen wurde als unzulässig abgewiesen.
Kosten des Verfahrens: Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Ziel der Geschwindigkeitskontrollen: Die Geschwindigkeitskontrollen zielen darauf ab, die Einhaltung der Verkehrsvorschriften zu gewährleisten und Verkehrsunfälle zu reduzieren.
Keine rechtswidrige Einnahmeerzielung: Es gab keine ausreichenden Beweise dafür, dass die Kontrollen ausschließlich zur Einnahmeerzielung dienten.
Verwaltungsrechtsweg eröffnet: Der Verwaltungsrechtsweg ist für Klagen gegen präventiv-polizeiliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitskontrollen zuständig.
Fehlende Klagebefugnis: Der Kläger konnte keine Verletzung seiner subjektiv-öffentlichen Rechte durch die Geschwindigkeitskontrollen nachweisen.
Lasermessgerät: Die Anfechtung der Zuverlässigkeit des eingesetzten Lasermessgeräts war nicht erfolgreich.
Allgemeine Verkehrssicherheit: Die Geschwindigkeitskontrollen dienen der allgemeinen Verkehrssicherheit und sind somit im öffentlichen Interesse.
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Rechtliche Bewertung polizeilicher Geschwindigkeitskontrollen
In der aktuellen Diskussion um die Rechtskonformität polizeilicher Maßnahmen nimmt die Frage nach der Zulässigkeit von Geschwindigkeitskontrollen eine zentrale Rolle ein. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG Düsseldorf – Az.: 6 K 7687/15) wirft dabei ein Schlaglicht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen, die sich bei der Durchführung solcher Verkehrsüberwachungsmaßnahmen ergeben.
Im Mittelpunkt steht[…]