Fahrerlaubnisentzug zur Fahrgastbeförderung: Gericht bestätigt Entziehung nach Körperverletzung
Das Verwaltungsgericht Saarland hat entschieden, dass der Entzug einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung aufgrund einer Verurteilung wegen Körperverletzung und der Verweigerung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, rechtmäßig ist. Dies zeigt, wie ernsthaft Zweifel an der Eignung für die Fahrgastbeförderung genommen werden, insbesondere wenn es um die Sicherheit der Fahrgäste geht.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Zentrale Punkte aus dem Urteil:
Entzug der Fahrerlaubnis: Der Antragsteller hat seine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach einer Verurteilung wegen Körperverletzung und Nötigung verloren.
Strafrechtliche Verurteilung: Der Antragsteller wurde wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung verurteilt, was ernsthafte Zweifel an seiner Eignung für die Fahrgastbeförderung aufwirft.
Anforderung eines Gutachtens: Dem Antragsteller wurde aufgegeben, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Klärung seiner Eignung vorzulegen.
Nichtvorlage des Gutachtens: Der Antragsteller kam der Aufforderung zur Vorlage des Gutachtens nicht nach, was als Indiz für seine Nichteignung gewertet wurde.
Öffentliches Interesse: Die sofortige Vollziehung des Entzugs der Fahrerlaubnis wurde als im öffentlichen Interesse liegend angesehen, insbesondere zum Schutz potentieller Fahrgäste.
Rechtmäßigkeit der Entscheidung: Das Gericht befand, dass die Entscheidung zur Entziehung der Fahrerlaubnis sowohl formell als auch materiell rechtmäßig war.
Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit: Bei der Entscheidung wurden alle relevanten Umstände, einschließlich der Persönlichkeit des Antragstellers und seiner bisherigen Verkehrsauffälligkeiten, berücksichtigt.
Keine Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen: Mögliche wirtschaftliche Nachteile für den Antragsteller aufgrund des Entzugs der Fahrerlaubnis wurden als irrelevant für die Entscheidung erachtet.
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In der Rechtsprechung stellt […]